Newsticker

Streik bei Brussels Airlines: Zehntausende Passagiere betroffen, über 400 Flüge gestrichen

Wegen eines Pilotenstreiks hat die Lufthansa-Tochter Brussels Airlines am Montag drei Viertel ihrer Flüge gestrichen, darunter fast alle Verbindungen von Brüssel nach Deutschland. Insgesamt waren rund 63.000 Passagiere betroffen, wie Sprecherin Wencke Lemmes-Pireaux mitteilte. Am Brüsseler Flughafen sei es extrem ruhig. Auch für Mittwoch ist ein Streiktag vorgesehen. Am Montagmorgen begann jedoch eine Schlichtung, um den Konflikt beizulegen.
Streik bei Brussels Airlines: Zehntausende Passagiere betroffen, über 400 Flüge gestrichenQuelle: Reuters

Die Piloten fordern höhere Gehälter und Renten sowie einen besseren Ausgleich zwischen Freizeit und Arbeitszeit. Die Gewerkschaft kritisiert unsichere Arbeitsbedingungen. Man verlange Klarheit von der deutschen Muttergesellschaft über die Zukunftspläne. Die Lufthansa hatte Brussels Airlines Anfang 2017 übernommen. Die beiden Streiktage könnten die Airline nach eigenen Angaben rund zehn Millionen Euro kosten.

Die Fluggesellschaft habe rund 55.000 der betroffenen Kunden erreicht, um ihre Flüge umzubuchen oder andere Angebote zu machen, sagte die Sprecherin. Umbuchungen oder Stornierungen würden gratis angeboten, hatte es schon vorab geheißen. Passagiere, die an ihrem Ziel festsitzen, würden in einem Hotel untergebracht oder könnten mit der Lufthansa oder einer anderen Airline fliegen. (dpa)

Mehr zum Thema - Warnstreik: Einschränkungen am Flughafen Frankfurt, 800 Flüge gestrichen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.