Newsticker

Trauma durch Kinderpornos: Britische Ermittlerin verklagt Polizei auf 200.000 Pfund Schadenersatz

Eine britische Polizistin hat ihren Arbeitgeber Metropolitan Police verklagt, weil sie sich von Berufs wegen Kinderpornografie anschauen musste. Cara Creaby befasste sich eingehend mit über 100 Videos, auf denen ein Mann drei Mädchen sexuell missbrauchte, und zog sich nach eigenen Angaben ein psychisches Trauma zu. Den ihr zugefügten Schaden schätzte die Ermittlerin auf 200.000 Pfund oder umgerechnet gut 226.000 Euro ein.
Trauma durch Kinderpornos: Britische Ermittlerin verklagt Polizei auf 200.000 Pfund SchadenersatzQuelle: www.globallookpress.com

Cara Creaby hatte ihren Dienst bei der Polizei im Jahr 2009 begonnen. Drei Jahre später wurde sie in eine Einheit versetzt, die sich mit Sexualmissbrauch von Kindern befasste. Im Dezember 2014 ermittelte sie wegen der Schändung dreier Mädchen. Dabei musste die Beamtin mehr als 100 Videos und das Tagebuch eines Pädophilen untersuchen. Dieser wurde dann zu 16 Jahren Haft verurteilt. Cara Creaby konnte aber seitdem die gewaltsamen Bilder nicht mehr loswerden. Nach Angaben der Daily Mail sei dies das erste Mal, dass ein Polizeibeamter die Behörde aus diesem Grund verklagt. Das Verfahren könnte zu einem Präzedenzfall werden.

Mehr zum Thema - Nigerias Polizei zerschlägt "Kinderfabrik" und rettet Hunderte Kinder vor Sklaverei und Prostitution

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.