Neue Richtlinie verbessert Schutz von EU-Bürgern im Ausland
Konsularische Hilfe kann zum Beispiel bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen beantragt werden. Zudem wird sie oft in Krisensituationen oder bei Naturkatastrophen notwendig. Nach Angaben der EU-Kommission haben sich zuletzt fast sieben Millionen EU-Bürger in Ländern und Gebieten aufgehalten, in denen ihr Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat.
Für Deutsche könnte die neue Regelung zum Beispiel relevant sein, wenn sie in der syrischen Hauptstadt Damaskus Probleme bekämen. Die deutsche Botschaft dort ist wegen des Bürgerkriegs im Land geschlossen und kann nach eigenen Angaben in Notfällen keine konsularische Hilfe leisten. Die Botschaft Tschechiens hingegen ist weiter geöffnet. (dpa)
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