Newsticker

Irakisches Gericht verurteilt 19 Bürgerinnen Russlands zu lebenslanger Haft

Ein irakisches Gericht hat am Sonntag 19 Bürgerinnen Russlands wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Das berichtete der Fernsehsender "Al Sumaira", ohne weitere Details anzuführen. Ein Kommentar der russischen Botschaft in Bagdad lag den russischen Nachrichtenagenturen zunächst nicht vor.
Irakisches Gericht verurteilt 19 Bürgerinnen Russlands zu lebenslanger HaftQuelle: www.globallookpress.com

In diesem Monat hatte der Oberste Strafgerichtshof des Irak bereits sieben Ausländerinnen, unter ihnen zwei Bürgerinnen Russlands, zur lebenslangen Haft verurteilt. Im Februar war dasselbe Strafmaß gegen 16 Frauen aus der Türkei verhängt worden.       

Nach Angaben des russischen Außenministeriums sind im Untersuchungsgefängnis des Obersten Strafgerichtshofs in Bagdad zwischen 50 und 70 Frauen inhaftiert, die vermutlich den russischen Pass haben. Manche Terrorverdächtigen lassen sich nur schwer identifizieren, nachdem sie ihre Dokumente verloren oder mit Absicht vernichtet haben. Die russischen Behörden verfolgen genau ihr Schicksal. Seit dem Sommer 2017 haben die russischen Behörden 73 Kinder und 24 Frauen aus dem Irak und Syrien nach Hause befördert. (RIA Nowosti/TASS/Interfax)

Mehr zum Thema - Die Kindersoldaten des IS und der schwere Weg zurück ins Leben

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.