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Juristisches Neuland: Einstweilige Verfügung gegen Löschung von Facebook-Kommentar

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebooks-Kommentars erlassen und betritt damit juristisches Neuland in Deutschland. Das Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerks gelöscht worden und der Nutzer für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte am Donnerstag erläuterten.
Juristisches Neuland: Einstweilige Verfügung gegen Löschung von Facebook-Kommentar Quelle: www.globallookpress.com

Das Landgericht Berlin verbot Facebook nun per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung sei dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten des Nutzers aus einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab aufgrund des formalen Charakters des Verfahrens keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt." 

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Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, dass "die Gemeinschaftsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann". (dpa)

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