Newsticker

26 Jahre altes Gesetz erklärt langjährige SpaceX-Livestreams aus dem All für rechtswidrig

Am 30. März 2018 haben Tausende Menschen den Start der SpaceX-Rakete "Falcon 9" mit zehn Iridium-Satelliten an Bord im Livestream mitverfolgt, bis das Video in der neunten Minute plötzlich abgebrochen wurde. Wie der SpaceX-Inginieur Michael Hammersley den Zuschauern erklärte, sei das auf gewisse Restriktionen der Nationalen Ozean- und Atmosphärenbehörde (NOAA) zurückzuführen - in Bezug auf ein Gesetz aus dem Jahr 1992, dem wohl erst jetzt gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
26 Jahre altes Gesetz erklärt langjährige SpaceX-Livestreams aus dem All für rechtswidrigQuelle: www.globallookpress.com

Laut der Regelung müssten alle Privatunternehmen über eine Lizenz verfügen, um Live-Übertragungen vom Orbit öffentlich auszustrahlen, berichtet das Portal Gizmodo. Demnach stamme das Gesetz noch aus der Zeit, als verschiedene Organisationen hochauflösende Bilder aus dem Weltall aufnahmen, was die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten bedroht haben soll. Wegen der relativ niedrigen Auflösung der SpaceX-Kameras seien die Restriktionen der NOAA "unzumutbar" und "bürokratisch", meinte der Astrophysiker der Harvard University Jonathan McDowell gegenüber dem Blatt.

Mehr zum Thema - Blinde Passagiere an Bord: Roter Tesla gefährdet Leben auf dem Mars

Ein Vertreter von SpaceX erklärte seinerseits, dass die Livestreams nicht nur unterhaltsam seien, sondern auch zur Ortung von Raketen und Raketenstufen nach dem Start dienen sollen. Ihm zufolge stehe das Unternehmen mittlerweile in Verhandlungen mit der NOAA und bemühe sich darum, das Problem schnellstens zu lösen.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.