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Deutsche Polizei nimmt Carles Puigdemont fest

Carles Puigdemont ist in Deutschland festgenommen worden. Medienangaben zufolge soll der ehemalige Präsident des katalanischen Parlaments nach Deutschland aus Dänemark eingereist sein. Der Politiker war offenbar nach Belgien unterwegs, nachdem er Finnland besucht hatte.
Deutsche Polizei nimmt Carles Puigdemont festQuelle: Reuters

Beamte der Autobahnpolizei Schleswig-Holstein hätten den Katalanen am Sonntagvormittag festgenommen, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts in Kiel der Nachrichtenagentur AFP. Das Landeskriminalamt Kiel bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Festnahme. Nach Angaben des Presseportals erfolgte die Festnahme um 11:19 Uhr in der Nähe der BAB A7. Weitere Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt.

Die spanische Justiz wirft Carles Puigdemont und seinen Mitstreitern Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Ihnen drohen bis zu 30 Jahre Haft. Nach dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober hat Spanien schon einmal einen europäischen Haftbefehl gegen den flüchtigen Politiker beantragt.

Die Justiz in Schleswig-Holstein prüft jetzt, ob Carles Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Die Entscheidung des zuständigen Amtsgerichtes falle mit einiger Wahrscheinlichkeit erst an diesem Montag, so der stellvertretende Generalstaatsanwalt Ralph Döpper gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der 55-Jährige soll nach einigen Angaben am Sonntagnachmittag in die Justizvollzugsanstalt Neumünster gebracht worden sein.

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Der europäische Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Polizei in Schleswig-Holstein den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont festgenommen hat, vereinfacht und beschleunigt die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei Mitgliedsstaaten der EU. Die Justizbehörden arbeiten dabei direkt zusammen und entscheiden selbst, der diplomatische Weg über die Politik wie beim traditionellen Auslieferungsverfahren entfällt. Dabei handelt es sich um eine Eilsache. Wird ein Gesuchter festgenommen, soll eine Entscheidung über die Vollstreckung innerhalb von 10 bis 60 Tagen erfolgen - je nachdem, ob der Betroffene seiner Auslieferung zustimmt oder nicht. (dpa)

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