Lebenslänglich: 49-jähriger Kölner erschießt schwangere Ehefrau nach Streit auf Weihnachtsmarkt

Bei seiner Urteilsfindung stützte sich das Gericht auf ein kurz nach der Tat bei der Polizei abgelegtes Geständnis. Das hatte der 49-Jährige zwar beim Prozessbeginn widerrufen, das Gericht verwertete die Aussage aber dennoch. Etliche Details ließen "eindeutig auf Täterwissen" schließen, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem habe der Mann nach den tödlichen Schüssen aktiv versucht, die Tat zu verschleiern. Dass der Angeklagte am vorletzten Verhandlungstag einen unbekannten Dritten ins Spiel brachte, der die Frau angeblich erschossen haben soll, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.
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Neben der Trennungsabsicht sei vor allem der Lebensstil des Opfers, ihr Zigaretten-, Alkohol- und gelegentlicher Drogenkonsum, Motiv für die Bluttat gewesen. Wenige Stunden vor der Tat hatte das Paar auf einem Weihnachtsmarkt Streit, weil die Frau vorgehabt hatte, einen Glühwein zu trinken. (dpa)