EU richtet Datenbank für Reisende aus Drittstaaten ein

Betroffen sind Nicht-EU-Bürger, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in die Europäische Union einreisen, auch wenn sie dafür kein Visum benötigen. Erfasst werden unter anderem die Daten der Ein- und Ausreise sowie Einreiseverweigerungen. Auch Informationen aus Reisedokumenten werden aufgenommen. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert. Bei Menschen, die länger als erlaubt in der EU geblieben sind, ist die Speicherdauer fünf Jahre.
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Grenzschützer, Visastellen und andere für Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigungen zuständige Behörden sollen Zugriff auf die Informationen bekommen. Auch die europäische Polizeibehörde Europol soll Daten nutzen können, wenn sie wegen Terrorverdachts oder anderer schwerer Straftaten ermittelt. Asylbehörden bekommen keinen Zugang. Nach früheren Angaben der EU-Kommission könnte das System ab dem Jahr 2020 funktionieren. (dpa)