Meinung

Giftgas in Duma: Eine kritische Analyse des OPCW-Zwischenberichts (Teil 2)

Der OPCW-Zwischenbericht über den mutmaßlichen Giftgasangriff im syrischen Duma im April hält einer eingehenden Analyse nicht stand. Unvollständige Untersuchungen und unzureichende wissenschaftliche Standards werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Giftgas in Duma: Eine kritische Analyse des OPCW-Zwischenberichts (Teil 2)Quelle: Reuters © Reuters

von Erik Frisch

Vor genau einem Monat, am 6. Juli, und somit zweieinhalb Monate nach Aufnahme ihrer Ermittlungen gab die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) ihren zweiten Zwischenbericht zum mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz im syrischen Duma vom 7. April heraus, für den der Westen die syrische Armee verantwortlich macht.

Die OPCW konnte den von der US-Regierung behaupteten Einsatz von Sarin nicht bestätigen. Doch nach wie vor steht der Vorwurf im Raum, die syrische Armee habe Chlorgas gegen die Einwohner des Damaszener Vororts eingesetzt. Chlorgas ist bei der OPCW nicht als Chemiewaffe registriert, da es vielseitig gebraucht wird. Natürlich ist seine Anwendung als Waffe verboten.

Der OPCW-Zwischenbericht wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Dabei wäre genug Zeit gewesen, mit einigen vorrangigen Untersuchungen Verdachtsmomente auszuräumen, die bis heute im Raum stehen. Eine Analyse der "Mitteilung des technischen Sekretariats" der OPCW offenbart zudem ein zweifelhaftes Vorgehen und unklare wissenschaftliche Kriterien.

Mangelnde Herkunftsgarantie: Mehrheit der Bio-Proben stammt nicht aus Duma

Die OPCW sammelte beziehungsweise erhielt für ihre Untersuchung insgesamt 129 Beweisproben, die in dem Bericht aufgeführt werden.  Darunter 43 biologische Präparate (Blutplasma, Blutzellen, Haare sowie DNA-Spurenträger), von denen die Ermittler 13 selbst vor Ort entnahmen (siehe S. 20, Tabelle 4). Der Rest wurde ihnen von "Zeugen und mutmaßlichen Opfern" in einem nicht genannten Nachbarland übergeben. Gründe für das starke Ungleichgewicht zugunsten der nicht selbst entnommenen Proben werden nicht genannt.

Die Auswertung der 43 Bio-Probenwirft Fragen auf. Nur vier der 17 Blutzellenproben wurden unter Aufsicht des OPCW-Teams entnommen. Alle anderen stammen von drei Überbringern, die in der Asservatentabelle 4 (S.20) mit einem Zahlenkodex identifiziert sind. Neben den 13 Blutzellenproben übergaben sie acht Haarteile. Dagegen wurden nur fünf DNA-Trägermaterialien unter Aufsicht des Expertenteams eingesammelt.

Der Zwischenbericht erläutert, dass Proben, die dem Team von anderer Seite übergeben wurden, erst ab dem Zeitpunkt des Erhalts einer "vollständigen Sicherheitskette" unterlägen. (S. 7, Punkt 7.3) Insofern besteht für über zwei Drittel der Bio-Proben nur eine schwache oder begrenzte Herkunftsgarantie (S. 20, Tabelle 4).

Warum konnte oder wollte das OPCW-Team bei seinem Aufenthalt vor Ort in Duma nicht eine gleiche Zahl von Bio-Proben unter eigener Aufsicht beschaffen, um so Ausgewogenheit und eine bessere Beweissicherheit zu garantieren?

Erste Testrunde: Widersprüchliche Ergebnisse

Von den insgesamt 129 Proben wurden 20 für eine erste Testreihe ausgesucht. Grund: Sie galten als besonders beweisfähig oder hätten schnell an Qualität verlieren können (S. 15, Tabelle 3). In dem Bericht werden die Testergebnisse von lediglich zwei Laboren veröffentlicht. Im Fall einer so bedeutenden Untersuchung hätte ein drittes Labor als Vergleichsinstanz mehr Sicherheit gegeben. Die Ergebnisse stimmen nur in vier von 20 Proben komplett überein, obwohl beide Labore die gleichen Muster prüften. 

Im Fall der verbotenen Chemiewaffen findet Labor 2 bei keinem der 20 Muster auch nur eine Spur, wohingegen Labor 1 das gleiche Ergebnis nur bei neun Proben erwähnt und ansonsten dazu schweigt.

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Die Labore widersprechen sich zudem bei Spuren von Sprengstoff in neun Fällen. Wo ein Labor sie findet, erwähnt sie das andere nicht, und umgekehrt. Nur bei vier Proben registrieren sie übereinstimmend Sprengstoff, bei sieben finden sie übereinstimmend nichts. Hinsichtlich des Nachweises von Chlorkohlenwasserstoffen stimmen die Labore in fünf Fällen überein, nichts davon gefunden zu haben. Bei 15 identischen Mustern findet Labor 1 Chlorspuren, während Labor 2 sie nicht erwähnt, und umgekehrt. 

Das wirft Fragen nach dem Prüfungsverfahren auf. Haben die Labore bei den gleichen Proben mit den gleichen Analyseverfahren nach den gleichen Substanzen gesucht? Oder haben sie stattdessen bei den gleichen Spurenträgern arbeitsteilig nach unterschiedlichen Chemikalien geforscht?

Sind in der Tabelle nur positive Testergebnisse dargestellt, während negative unerwähnt bleiben? Oder kommen die Unterschiede daher, dass die entsprechenden Tests in diesen Fällen gar nicht durchgeführt wurden? Welche Kontrollen hat man angewendet, um die Resultate zu verifizieren?

Die ungeklärten Fragen machen es schwer, die Tabelle 3 (S. 15) zu interpretieren. Der Zwischenbericht präsentiert diese Daten, ohne das Verfahren zu beschreiben, mit denen sie gewonnen wurden. Hier zeigt sich ein bedeutender Mangel an wissenschaftlicher Qualität. Der Endbericht müsste deshalb dringend erläutern, welche Tests an welchen Proben mit welchem Ziel und welchem Ergebnis durchgeführt wurden.

Arbeitsverweigerung: OPCW nimmt keine Proben aus Chemielabor der Aufständischen

Am 22. Juni veröffentlichten der Außenminister sowie der Verteidigungsminister Russlands eine gemeinsame Erklärung über die in Duma entdeckten Einrichtungen und Lagerhallen der islamistischen Aufständischen zur Produktion von Chemikalien. Die dort entdeckten technischen Geräte stammen aus Europa und den USA.

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Generalmajor Igor Kirillow, Chef der ABC-Verteidigung Russlands, informierte, dass dort PETN-Sprengstoff hergestellt worden sei. Man habe außerdem Chemikalien für die Produktion von Senfgas registriert. Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass die höchsten russischen Spezialisten für ABC-Waffen die Beweise eingehend prüften, bevor sie damit an die Öffentlichkeit gingen. Die syrische Regierung bat das OPCW-Team, diese Anlagen zu untersuchen.

Die Expertengruppe besuchte die Örtlichkeiten zweimal, nahm in den Gebäuden jedoch keine einzige Materialprobe. Sie hat weder trockene noch nasse Abstriche oder Wischproben von den Wänden, vom Boden und von den technischen Geräten angefertigt. In der Asservaten-Tabelle 4 des OPCW-Zwischenberichts wird keine entsprechende Probe angeführt. Die dort gelagerten Chemikalien sind nirgends aufgelistet.

Dennoch erlauben sich die OPCW-Ermittler in ihren Zwischenbericht ein Urteil: Alles harmlos! (S. 3, 2.7) So heißt es dazu:

Die vorgefundenen Geräte und Chemikalien, die in den Lagerhallen und den Anlagen bei den beiden Besuchen vor Ort beobachtet wurden, brachten keinen Hinweis darauf, dass sie an der Herstellung chemischer Kampfstoffe beteiligt waren. Die Behörden der Arabischen Republik Syrien hatten den entsprechenden Verdacht geäußert.

Die Öffentlichkeit erhielt keinen Einblick in die Hintergründe der OPCW-Erkenntnisse. Aufgrund von welchen Untersuchungen kam das Expertenteam zu diesem Ergebnis?

Die OPCW-Fachleute hätten nachvollziehbar darlegen müssen, welche Fakten und vor allem welche chemischen Untersuchungen sie zu ihrer Feststellung veranlassten. Wurde auf sie verzichtet, müssten die Gründe anhand der vor Ort vorgefundenen Indizien plausibel sein. Das muss erklärt werden. Davon ist in dem Bericht nichts zu finden. Auch in diesem Fall erweckt die Arbeitsweise der OPCW kein Vertrauen in ihre Unparteilichkeit.

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(Den ersten Teil können Sie hier nachlesen.) 

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