Meinung

Abgewiesene Klage im Drohnenkrieg-Prozess: Wohin steuern Rechtsstaat und Demokratie?

Im Fall Faisal bin Ali Jaber gegen die Bundesregierung, in dem die deutsche Beteiligung an den völkerrechtswidrigen Drohnen-Exekutionen der USA zur Verhandlung steht, wies Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch am Verwaltungsgericht Köln die Klage gestern als "in der Sache unbegründet" zurück. Gleichsam verkündete sie im Gerichtssaal: "Ramstein spielt eine nicht unerhebliche Rolle im Drohnenkrieg der USA".
Abgewiesene Klage im Drohnenkrieg-Prozess: Wohin steuern Rechtsstaat und Demokratie?Quelle: Reuters © Kai Pfaffenbach

von RT Deutsch-Redakteur Florian Hauschild

Wie RT Deutsch berichtete, begann gestern der Prozess am Verwaltungsgericht Köln in dem der jemenitische Ingenieur Faisal bin Ali Jaber die Bundesregierung, in Vertretung durch das Verteidigungsministerium von Ursula von der Leyen, verklagt, da die Bundesrepublik Deutschland weiterhin eine tragende Rolle in den völkerrechtswidrigen Drohnen-Exekutionen des US-Militärs spielt.

Faisal bin Ali Jaber verlor bei einem solchen Drohnenangriff im jemenitischen Khashamir zwei Familienangehörige: Seinen Schwager Salim bin Ali Jaber, ein Iman der gegen Al-Kaida predigte und seinen Neffen Abdullah bin Ali Jaber, einem Polizisten. Wie alle Drohnenangriffe der US-Amerikaner, bei denen nach konservativen Schätzungen bereits über 10.000 Menschen getötet wurden, sind diese nur mit der technisch-kommunikativen Unterstützung aus dem rheinland-pfälzischen Ramstein möglich. Satelliten liefern Bilder und Daten zu dem Militärstützpunkt in Deutschland, die US-Soldaten in der Einrichtung werten diese aus und senden sie als Zielvorgaben an die Drohnenpiloten in den USA. Ramstein wird deshalb von vielen Experten und Insidern als "Relaisstation für den US-Drohnenkrieg" bezeichnet.

Da sich Ramstein auf deutschem Hoheitgebiet befindet reichte Faisal bin Ali Jaber Klage in Deutschland ein. Die Bundesregierung soll ihrer Schutzpflicht gerecht werden, das Grundgesetz sowie das Völkerrecht achten und dem US-Militär die weitere Nutzung ihrer Militärbasis bei Kaiserslautern untersagen, so die Forderung. Die Bundesregierung ist zur Unterbindung von Gefahren für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen. Auch wenn sich die US-amerikanischen Besatzer mit zahlreichen Verträgen gekonnt über deutsches Recht hinwegsetzen, gäbe es hier etwa die Möglichkeit den Pachtvertrag für Ramstein zu kündigen oder die Nutzung von Satellitenfrequenzen zu untersagen, so der Klägeranwalt Sönke Hilbrans gestern vor Gericht. Hierfür scheint aber schlicht der politische Wille seitens der US-Statthalter in Berlin zu fehlen.

Ohnehin zog es die Bundesregierung auch in der gestrigen Verhandlung wieder einmal vor, ihre angebliche Unwissenheit zur Schau zu stellen - wie immer wenn es um die konkrete Beteiligung ihrerseits an Verbrechen geht: Zwischen den völkerrechtswidrigen Drohnenmorden und der Bundesrepublik bestehe ein "allenfalls loser Zurechnungszusammenhang", so die Angeklagten. Seit die Vorwürfe der deutschen Beteiligung an Obamas Drohnenkreig immer lauter werden, ist dies die - von Fakten längst widerlegte - und damit verlogene Verteidigungslinie der Merkel-Regierung. Ähnlich wie im Falle des millionenfachen Grundrechtebruchs und der anlasslosen Massenbespitzelung der Bevölkerung sowie der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage durch NSA und BND, würde man über nichts wissen und wenn, dann sei alles ganz harmlos.

Die Frage, wer diese Regierung, die jeden Tag weiter ihre eigene Glaubwürdigkeit und damit ihre Legitimität zu Grabe trägt noch ernst nehmen soll, muss damit immer lauter gestellt werden. Lügen, Vertuschen, Leugnen, Ablenken, Wegschieben ist das zentrale Handlungsmuster unter Merkel geworden und löst den demokratischen Diskurs und die wirksame Herrschaftskontrolle der Exekutive durch die Legislative, die Judikative und die Medien ab. Ein Vorgehen dass die tiefe Verachtung seitens der Machthaber für Demokratie und Bevölkerung offenbart.

So folgte nicht einmal Richterin Caspari-Wierzoch den gestrigen Ausführungen der Regierungsanwälte im Gerichtssaal und nannte Obamas Drohnenkrieg: "Mord mit gemeingefährlichen Mitteln" und fügte hinzu: "Ramstein spielt eine nicht unerhebliche Rolle im Drohnenkrieg der USA." Die bisher bekannte Begründung, warum die Klage im juristendeutsch "zulässig, aber unbegründet" sei, liest sich wie ein Treppenwitz der Justiz: "Das Verwaltungsgericht Köln bezweifelte das Vorliegen eines gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf die Untersagung der Nutzung von Ramstein durch die Bundesregierung." Sprich: Es ist zwar klar, dass sich die Bundesrepublik, gedeckt durch die Regierung, an Verbrechen beteiligt, der Justiz seien aber die Hände gebunden.

Auch hieß es:

„Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu untersagen.“

Oder mit anderen Worten: Völkerrechtswidrige und grundgesetzwidrige Verbrechen ja, aber bitte ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Völlig zurecht kündigten die Klägeranwälte an gegen das gestrige Urteil in Berufung zu gehen. Der Weg kann Faisal bin Ali Jaber so über das Oberlandesgericht bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe führen. Ob in den höheren juristischen Ebenen des Landes die Rechtsprechung noch funktionsfähig ist, bleibt abzuwarten. Und so liegt es vor allem in der Verantwortung der wenigen kritischen Medien, der oppositionellen Legislative und der außerparlamentarischen Opposition die Regierenden in die Pflicht zu nehmen. Das Gebahren der amtierenden Bundesregierung ist einer Demokratie längst unwürdig geworden.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.