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Nach Sperre für Mainstream-Reporter: EU droht Twitter-Inhaber Elon Musk mit Sanktionen

Fällt das noch unter Meinungs- und Pressefreiheit? Laut Musk haben mehrere Reporter eine Live-Standortverfolgung des Twitter-Chefs verbreitet. Ein maskierter Mann habe dies genutzt, um einen Wagen, in dem man ihn vermutete, am Dienstagabend aufzuspüren und zu bedrängen ...

Musk habe zwar nicht selbst in dem Wagen gesessen, dafür aber sein zweijähriger Sohn und dessen Mutter, wie er auf dem Kurznachrichtendienst berichtet. Ferner habe der maskierte Unbekannte die Weiterfahrt blockiert und sei auf die Motorhaube geklettert.

Für Musk sei sein Sohn dadurch in Gefahr gebracht worden und die Live-Standortverbreitung habe nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, da sie drohe Personen zu gefährden.

Als Konsequenz für den Vorfall belegte er mehrere Mainstream-Reporter mit einer siebentägigen Twitter-Sperre, die jedem drohe, der solche Live-Standorte verbreite.

Die EU-Vizekommissionspräsidentin Věra Jourová kritisiert Musks Entscheidung und mahnt zur "Achtung der Medienfreiheit und der Grundrechte". Sie droht Musk: "Es gibt rote Linien. Und bald Sanktionen."

Er startete auf Twitter eine öffentliche Umfrage, ob die Konten wieder entsperrt werden sollten, die seinen genauen Standort verbreitet haben. Bei dieser sprachen sich 58,7 Prozent für "sofort" und 41,3 Prozent für "sieben Tage" aus.
Die Konten sollen mittlerweile wieder entsperrt worden sein.

Wie sehen Sie das? Ist eine solche Twitter-Sperre berechtigt?

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