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Corona-Eindämmung: Was alles in Deutschland schließen soll oder verboten wird

Die Liste ist lang und die Bundeskanzlerin trägt sie vor. Nachdem sich die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen auf ein Leitlinien- und Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt hatten, gab Bundeskanzlerin Merkel in Berlin bekannt, wer oder was von Schließungen und Verboten betroffen ist.
Corona-Eindämmung: Was alles in Deutschland schließen soll oder verboten wird

Es gilt das Kredo, alles, was nicht überlebenswichtig und staatserhaltend ist, wird heruntergefahren. Es brauche "einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

So sollen schließen:

Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten im Innen- und Außenbereich, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, Sportbetrieb im Innen- und Außenbereich, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnesstudios und alle anderen nicht ausdrücklich genannten Verkaufsstellen für den Einzelhandel, insbesondere Outlet-Zentren, sowie Spielplätze.

Verboten sind zudem:

Zusammenkünfte in Vereinen und anderen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie der Besuch von Kursen in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Busreisen. Verboten werden sollen auch Versammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgruppen. Zudem werden touristische Übernachtungen verboten. 

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