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Koblenz: Syrischer Islamist vor Gericht – "Mit abgetrenntem Kopf in der Hand vor Kamera posiert"

Vor dem Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat gestern ein Strafverfahren gegen einen syrischen Islamisten begonnen. Er hatte in Syrien ein Foto von sich, einen abgetrennten Kopf in der Hand haltend, machen lassen. Flüchtlinge, denen er von dieser Tat erzählt haben soll, hatten im Sommer auf ihn aufmerksam gemacht.
Koblenz: Syrischer Islamist vor Gericht – "Mit abgetrenntem Kopf in der Hand vor Kamera posiert"

Der zuständige Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado erklärte zu dem Bild: 

Auf dem Foto ist der Angeklagte zu sehen, der den vom Rumpf abgetrennten Kopf einer getöteten Person am Ohr in die Höhe hält in Richtung der Kamera, so dass das Gesicht des Getöteten zu sehen ist. Der Angeklagte selber guckt dabei äußerst zufrieden, sodass man den Eindruck hat, dass er sich darüber freut, dass die Person getötet worden ist. 

Der angeklagte Syrer soll 2012 in sein Heimatland ausgereist sein, um sich dort islamistischen Kämpfern anzuschließen, die gegen die syrische Armee kämpften. Das besagte Foto soll zwischen 2012 und 2014 entstanden sein. Berichten zufolge habe er dann nach seiner Flucht zurück in Richtung Deutschland anderen Syrern von dem abgetrennten Kopf eines syrischen Regierungssoldaten berichtet. Die Behörden waren nach Hinweisen von syrischen Flüchtlingen auf das Bild aufmerksam geworden. 

Der Polizei soll der 34-Jährige erklärt haben, den Kopf gefunden zu haben. Beim Prozessauftakt gestern in Koblenz schwieg der Beschuldigte. Er ist für das Foto wegen Kriegsverbrechen angeklagt, auch wenn ihm nicht vorgeworfen wird, die Tötung des Soldaten selbst verübt zu haben. Das betonte auch der Oberstaatsanwalt Quesado:

Dem Angeklagten wird nicht zur Last gelegt, jemanden getötet zu haben. Ihm wird auch nicht zur Last gelegt, den Kopf selber abgeschnitten zu haben. Das ist aber auch nicht Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Voraussetzung ist das Verhöhnen des Opfers, das durch die Fertigungen der Fotoaufnahmen erfüllt ist. 

Die Verteidigung des Angeklagten gab an, dass der Angeklagte stark drogenabhängig sei, wovon man sich offenbar Strafmilderung verspricht. Ein Gutachter soll nun hinzugezogen werden, um Aufklärung über die Psyche des Mannes zu erreichen. Es ist nicht das erste Mal, dass er straffällig geworden ist. Er sei 2018 bereits wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden und sitzt in Haft. 

Der Verdächtige muss bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

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