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Tiergarten-Mord: Russland und Deutschland widersprechen sich wegen Auslieferungsersuchen

Regierungsvertreter haben gestern bei der Bundespressekonferenz erklärt, dass ihnen keine Auslieferungsgesuche seitens Russlands für den im August im Kleinen Tiergarten ermordeten ehemaligen islamistischen Kämpfer bekannt seien. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte am Montag erklärt, dass man Deutschland mehrfach um dessen Auslieferung gebeten hatte. Der Mord steht im Fokus, weil der Generalbundesanwalt den Verdacht geäußert hat, dass Russland in den Mord verwickelt sei.
Tiergarten-Mord: Russland und Deutschland widersprechen sich wegen Auslieferungsersuchen

Putin hatte am Montagabend in Paris bei einer Pressekonferenz mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Frankreich und der Ukraine, die dort zu einem Normandie-Treffen zusammenkamen, folgendes gesagt

Dieser Mann wurde von uns gesucht. Das ist ein Militanter, ein sehr blutrünstiger Mann. Bei nur einer der Aktionen, an denen er beteiligt war, wurden 98 Menschen durch ihn getötet. Er war einer der Organisatoren der Explosionen in der Moskauer U-Bahn. 

Aber ich stimme der Kanzlerin zu, dass wir das herausfinden müssen. Wir werden unser Bestes tun, um dies zu klären und unseren deutschen Kollegen zu helfen. Übrigens wäre es toll, wenn wir nicht nur unter solch tragischen Umständen, sondern auch schon früher zusammenarbeiten könnten. Die russische Seite hatte mehrmals darum gebeten, diesen bewaffneten Verbrecher, den Mörder, auszuliefern. Leider hatten wir keine Übereinkunft erreicht.

Er betonte aber auch, dass Russland nichts mit dem Mord zu tun habe und selbstverständlich bei der Aufklärung helfen werde.

Bei der Bundespressekonferenz wies man diese Behauptung gestern entschieden zurück. So erklärten Steffen Seibert, der Sprecher der Bundesregierung, Maria Adebahr, die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, sowie Stefan Zimmermann, Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, geschlossen, keine Erkenntnisse über ein solches Auslieferungsersuchen zu haben.  

Deutschland hatte letzte Woche zwei russische Diplomaten ausgewiesen mit der Begründung, dass Russland bei der Aufklärung des Mordes nicht helfen würde. Russland hat die Anschuldigungen entschieden zurückgewiesen und in Reaktion darauf und basierend auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen aus dem Jahr 1961 heute die Ausweisung zweier deutscher Diplomaten angekündigt

Zu dem Auslieferungsersuchen, das den Regierungsvertretern nicht bekannt sein soll, sagte heute der Sprecher des russischen Präsidenten, Dmitri Peskow: 

Es gab solche Ersuchen, und der Präsident Russlands wurde darüber informiert.

Zu dem Ermordeten, der in Deutschland lebte und einen georgischen Pass erhalten hatte, sagte Peskow: 

Es wurden eindeutige Beweise für seine Beteiligung an blutigen Terroranschlägen und Massenmorden gesammelt.

Es sei gängige Praxis, bei solchen Fällen auch die Ausweisung zu fordern, erklärte er und betonte, dass der Fall des Ermordeten Selimchan Changoschwili alias Tornike K., einem ethnischen Tschetschenen mit mittlerweile georgischem Pass, kein Einzelfall sei.  

Es ist eine harte Tatsache, dass sich viele Komplizen von Terroranschlägen und Morden während der blutigen Ereignisse im Kaukasus immer noch verstecken. Viele von ihnen befinden sich in europäischen Ländern. Sie erhalten Aufenthaltsgenehmigungen oder die Staatsbürgerschaft und können am helllichten Tag unter gewöhnlichen Menschen auf den Straßen gehen.

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