Kurzclips

Argentinien: Frau entkommt nach Sturz auf U-Bahn-Gleise knapp dem Tod

Eine Frau entging am Donnerstag in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires auf wundersame Weise knapp dem Tod, nachdem sie von einem Mann, der ohnmächtig wurde, und bei dessen Hinfallen auf die U-Bahn-Gleise gestoßen wurde - nur wenige Sekunden vor der Einfahrt eines Zuges. Nur das beherzte Eingreifen der anderen Passanten und die schnelle Reaktion des U-Bahn-Fahrers retteten der Frau das Leben.
Argentinien: Frau entkommt nach Sturz auf U-Bahn-Gleise knapp dem Tod© Polizei der Stadt Buenos Aires

Die Aufnahmen zeigen den Moment, in dem ein Mann auf dem Bahnsteig ohnmächtig wird und beim Hinfallen versehentlich eine Frau trifft, die daraufhin auf die U-Bahn-Gleise fällt.

Die Frau blieb regungslos auf den Gleisen liegen, als sich der Zug näherte. Anwesende Pendler, die im Bahnhof warteten, warnten verzweifelt mit wilden Handzeichen den Zugführer. Der schaffte es gerade noch rechtzeitig anzuhalten, nur wenige Meter von der Frau entfernt, die immer noch bewusstlos auf den Schienen lag.

Danach kam knapp dem Tod Entronnene wieder zu Bewusstsein und wurde zusammen mit der Person, die auf der Plattform ohnmächtig wurde, von Polizei und Sanitätern behandelt.

Mehr zum Thema – London: Wütende Pendler verprügeln Aktivisten von "Extinction Rebellion"

Video: Polizei der Stadt Buenos Aires

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.