Kurzclips

Russland: Gericht weist Berufung gegen Blogger zurück, der wegen Tweet inhaftiert wurde

Das Moskauer Stadtgericht wies am Freitag die Berufung des Bloggers Wladislaw Sinitsa zurück, der letzten Monat wegen "Anstiftung zu Hass und Feindschaft auf Twitter" inhaftiert wurde.
Russland: Gericht weist Berufung gegen Blogger zurück, der wegen Tweet inhaftiert wurde

Vor Gericht sagte Sinitsas Anwalt Denis Tichonow, dass er eine Verfassungsbeschwerde einreichen werde. "Da die Materialien, die Gerichtsakte und die Videoaufnahmen bereitgestellt sind, werden wir sofort mit der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde beginnen", sagte der Anwalt.

Am 31. Juli kommentierte Sinitsa auf Twitter im Zusammenhang mit den nicht genehmigten Kundgebungen der Opposition in Moskau die Notwendigkeit, dass Polizisten ihre Gesichter und Abzeichen bei öffentlichen Versammlungen zeigen.

"Sie werden sich die süßen, glücklichen Familienfotos ansehen, sie werden die Geolokalisierung studieren, und dann kehrt das Kind des mutigen Polizisten eines Tages einfach nicht von der Schule zurück. Anstelle des Kindes kommt ein Paket mit einer CD mit einem Snuff-Video", schrieb er im Posting. Die Staatsanwaltschaft hatte dies als einen Aufruf interpretiert, die Kinder von Polizisten zu töten, die in diesem Sommer in Moskau unbefugte Kundgebungen aufgelöst haben.

Der Blogger wurde am 4. August verhaftet und im September zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Mehr zum Thema – Moskau: Bewährungsstrafe statt Straflager für Schauspieler Pawel Ustinow

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.