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Syrien: Kurdische Streitkräfte übergeben vier Kinder aus IS-Familien an Deutschland

Vier verwaiste deutsche Kinder aus IS-Familien in Syrien sind gestern von syrisch-kurdischen Behörden in die Obhut Deutschlands übergeben worden. Die Übergabe an Vertreter des Auswärtigen Amtes fand am Grenzübergang Semalka zum Irak statt. Damit hat Deutschland erstmals Kinder aus IS-Familien aus Syrien zurückgeholt.
Syrien: Kurdische Streitkräfte übergeben vier Kinder aus IS-Familien an Deutschland

Bei den vier deutschen Kindern handelt es sich um einen Jungen, zwei Mädchen und ein zehn Monate altes Baby, das sich in einem schlechten Zustand befinden soll. Es wird berichtet, dass es an einem Wasserkopf leide und sich die Operationswunde schwer entzündet habe. Sie werden nun nach Erbil gebracht, erhalten dort medizinische Hilfe und sollen, sobald es ihr Gesundheitszustand zulässt, nach Deutschland kommen. Wenn sie wieder in Deutschland sind, sollen sie ihren Angehörigen übergeben werden. Sie sollen mit behördlicher Hilfe ihre Traumata überwinden und reintegriert werden.

Dies ist das erste Mal, dass Deutschland IS-Kinder aus Syrien zurückführt. Fanar al-Kaeet, ein Beamter für Außenbeziehungen der kurdischen Streitkräfte, hofft, dass es in Zukunft noch weitere solcher Rückholungen geben wird.

"Wir haben die Vertreterin gebeten, das hohe Ansehen Deutschlands und dessen Beziehungen zu anderen Ländern zu nutzen, damit andere Länder die gleiche Initiative ergreifen können, um in den Nordosten Syriens zu kommen und diese Kinder mitzunehmen. Die Kinder, die humanitär leiden, werden in einer sehr schlechten Umgebung groß. Ja, da dies für Deutschland der erste Schritt ist, hoffen wir, dass in Zukunft weitere Schritte unternommen werden."

Russland etwa holt seit Jahren IS-Kinder zurück. In Russland werden sie dann in Zusammenarbeit mit dem Rat der Muftis Russlands entradikalisiert, da auch Kinder vom IS bereits im jüngsten Alter der radikalen Ideologie und Propaganda ausgesetzt wurden. Auch Schweden und Albanien holten bereits IS-Kinder in ihre Länder zurück.

Das Auswärtige Amt hatte bislang immer argumentiert, dass in Syrien keine konsularische Hilfe möglich sei, da die deutsche Botschaft dort seit Jahren geschlossen ist. Ende Juli hatte das Berliner Verwaltungsgericht aber entschieden, dass die Regierung Angehörige von IS-Kämpfern zurückholen müsse.

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