Kurzclips

Peskow enthüllt E-Mails, die von Trumps ehemaligem Anwalt stammen

Während er am Freitag in Buenos Aires mit Journalisten sprach, enthüllte Kreml-Pressesprecher Dmitri Peskow einige E-Mails, die angeblich vom ehemaligen Anwalt des US-Präsidenten Donald Trump, Michael Cohen, an die russische Präsidialverwaltung geschickt wurden. Thema sei die Entwicklung eines Immobilienprojekts in Moskau gewesen.
Peskow enthüllt E-Mails, die von Trumps ehemaligem Anwalt stammen

Cohen habe eine offizielle E-Mail-Adresse von der Homepage der russischen Präsidialverwaltung verwendet, um ein Treffen entweder mit Sergej Iwanow, dem damaligen Stabchef des Präsidenten, oder Peskow selbst zu beantragen.

"Er sagte, dass ein Unternehmen ein Immobilienprojekt in Moskau entwickeln wolle, aber nicht die notwendigen Geschäftskontakte herstellen könne", sagte Peskow.

Der Kremlsprecher zeigte den Reportern eine dieser E-Mails und las sie laut vor. Cohen bat darin um ein Treffen mit Peskow, um Einzelheiten zu besprechen.

Laut Peskow wurde Cohen später von russischen Beamten telefonisch kontaktiert, die ihm erklärt hätten, dass "die Präsidialverwaltung keine Häuser baut, und wenn Sie in Russland investieren wollen, würden wir uns freuen, Sie beim Sankt Petersburger Wirtschaftsforum zu sehen".

Am Donnerstag bekannte Cohen sich schuldig, den Kongress über ein geplantes Trump-Tower-Projekt in Moskau angelogen zu haben, und behauptete, dass Trump mit ihm über dieses Geschäft ausführlicher gesprochen habe, als Cohen im vergangenen Jahr zugegeben hatte.

Für deutsche Untertitel bitte die Untertitelfunktion einschalten

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.