Kurzclips

Nach Abtreibungsfrage bei Wahlkampfauftritt: Merkel besucht Frau mit Down-Syndrom

Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte am Freitag das Caritaszentrum Kalk in Köln und traf sich dort mit Natalie Dedreux, einer jungen Frau mit Down-Syndrom. Damit löste sie nach ihrem Besuch in einem Altersheim das mittlerweile zweite Versprechen ein, das sie während des Bundestagswahlkampfes 2017 im Rahmen einer TV-Show gegeben hatte.
Nach Abtreibungsfrage bei Wahlkampfauftritt: Merkel besucht Frau mit Down-Syndrom

Die junge Frau schaffte es letztes Jahr in die Öffentlichkeit, als sie Bundeskanzlerin Merkel in einer TV-Show während des Wahlkampfes mit einer Frage zu der massiven Zahl an Abtreibungen von Kindern mit Downsyndrom konfrontiert und sie an ihren Arbeitsplatz in einem Café im Caritaszentrum eingeladen hatte.

Neun von zehn Babys mit Downsyndrom werden in Deutschland nicht geboren. Sie werden abgetrieben. Ein Baby mit Downsyndrom darf bis wenige Tage vor der Geburt abgetrieben werden. Das nennt man Spätabbruch. Meine Kollegen und ich fragen Sie, Frau Merkel: Wie stehen Sie zum Thema Spätabbruch? Wieso darf man Babys mit Downsyndrom bis kurz vor der Geburt noch abtreiben?

Merkel beantworte die Frage damit, dass ihre Fraktion sich dafür eingesetzt und es trotz massiven Widerstandes durchbekommen habe, dass Eltern nach einem Entschluss zu einer Spätabtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen einhalten müssen. "Wenn man sieht, was für ein toller Mensch Sie sind, dann kann ich nur sagen, ist es glaube ich wichtig gewesen, dass wir darüber auch noch mal nachgedacht haben."

Merkel ist in den Aufnahmen zu sehen, wie sie sich mit Kindern in der Tagesstätte trifft und spielt. In Gegenwart von Dedreux erklärt sie vor den Medien, wie wertvoll und wichtig die Arbeit mit und für Menschen sei, wie sie dort geleistet werde, und dass diese von besonderer Bedeutung sei.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.