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FDP lehnt Pandemie-Gesetz ab: "Blanko-Ermächtigungen für BMG und verfassungsrechtlich zu bedenklich"

Die Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus hat heute bei der Debatte im Bundestag über neue Corona-Gesetze für ihre Partei, die FDP, Stellung bezogen und erklärt, dass diese die Gesetzesinitiative ablehnt. Sie begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken, "Blanko-Ermächtigungen", die dadurch dem Bundesgesundheitsministerium eingeräumt werden. Zudem gäbe es Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie eine Aushöhlung der "Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments".
FDP lehnt Pandemie-Gesetz ab: "Blanko-Ermächtigungen für BMG und verfassungsrechtlich zu bedenklich"

Wie die Abgeordnete erläuterte, hat ihre Fraktion schon beim "ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage" vor zwei Monaten "große Bauchschmerzen wegen der weitreichenden Verordnungsermächtigungen" und "den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen" gehabt und diesem nur aus "staatsrechtlicher Verantwortung" zugestimmt.

Heute sei die Lage aber anders als vor acht Wochen, auch wenn die Epidemie nicht überstanden ist. Aber man wisse nun mehr "über COVID-19 und die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen jenseits von COVID-19". 

Als Bundestagsfraktion fragen wir uns schon, ob die auch in diesem Gesetz vorgesehenen Blanko-Ermächtigungen für das Bundesministerium für Gesundheit noch verhältnismäßig sind und es ist auch sehr wichtig, ob die Regelungen datenschutzrechtlich mit unserem Grundgesetz vereinbar sind. 

Und weiter: 

Die öffentliche Anhörung am Montag hat gezeigt, dass die geplanten Handlungsmöglichkeiten des Gesundheitsministeriums verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sind, denn der Bund will hier erhebliche Kompetenzen für den Fall einer epidemischen Notlage sichern und die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments bleiben hier eindeutig auf der Strecke und sind nicht hinreichend gewürdigt. Durch das vorliegende Gesetz wollen sie Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen können. 

Sie schloss ihre Rede mit dem Satz:

Wir werden dem Gesetz nicht zustimmen.  

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