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Bundespressekonferenz: Ist die iranische Reaktion auf einseitigen US-Ausstieg wirklich illegal?

Darf der Iran auf den einseitigen US-Ausstieg aus dem Atomabkommen und der schleppenden Antwort der europäischen Vertragspartner reagieren? Während der Staatsminister im Auswärtigen Amt klar "nein" sagt, wollte die Sprecherin bei der BPK das so nicht bestätigen.
Bundespressekonferenz: Ist die iranische Reaktion auf einseitigen US-Ausstieg wirklich illegal?

Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt, kritisierte die "aggressive Kriegsrhetorik aus Teilen der US-Administration" und hält den US-Ausstieg aus dem Atomabkommen mit dem Iran für "illegal". Die jüngst angekündigten iranischen Gegenmaßnahmen – unter anderem aufgrund der nur langsam vorankommenden Implementierung des alternativen Zahlungssystems INSTEX – und die damit verbundene gestellte Frist von 60 Tagen an die Europäer, hält er aber genauso wenig für legal. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte er am Sonntag:

Doch der Iran sollte nicht dem Missverständnis unterliegen, dass wir deshalb illegales iranisches Verhalten akzeptieren könnten.

RT Deutsch fragte bei der Bundespressekonferenz (BPK) nach und wollte wissen, ob die Bundesregierung diese Auffassung des Staatssekretärs teilt, wonach die iranische Reaktion illegal sei. Maria Adebahr, Sprecherin des gleichen Ministeriums, für das auch Niels Annen sprach, weigerte sich, eindeutige Stellung über die Frage der Legalität zu beziehen.

Dass sich die Sprecherin des Auswärtigen Amtes nicht eindeutig äußern wollte, könnte daran liegen, dass die angekündigte iranische Aussetzung von Teilen des Atomabkommens in der Realität (noch) keine ist. Denn die ersten Maßnahmen beziehen sich auf Regelungen, die Teheran freiwillig als Zeichen des guten Willens eingegangen ist. Darunter fällt die Obergrenze von 300 Kilogramm zur Lagerung von niedrig angereichertem Uran (Überschuss wurde exportiert) sowie die Obergrenze zur Lagerung von Schwerwasser bis 130 Tonnen (der Überschuss wurde in den Oman exportiert).

Dass der Iran genau diese zwei Maßnahmen ergriffen hat, ist kein Zufall. Die US-Regierung hatte am 3. Mai angekündigt, ihre seit der Unterzeichnung des Atomabkommens erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Schwerwasser und niedrig angereichertem Uran nicht mehr verlängern zu wollen. 

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