International

"Blocking Statute": EU reaktiviert Abwehrgesetz gegen Iran-Sanktionen der USA

Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran wird die EU ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktivieren. Das sogenannte "Blocking Statute" werde am Freitagvormittag auf den Weg gebracht, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag nach einem EU-Gipfeltreffen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia.
"Blocking Statute": EU reaktiviert Abwehrgesetz gegen Iran-Sanktionen der USAQuelle: www.globallookpress.com © Global Look Press

Über das sogenannte "Blocking Statute" (Blocking regulation EC No 2271/96) kann es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt werden.

Dies wäre ein extremer Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten seitens Brüssel. Deswegen könnte es für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste Entschädigungen und weitere Hilfe geben.

Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde allerdings noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.

Die Verordnung könnte ohne umfassende Abstimmungsverfahren sogar noch vor den US-Sanktionen in Kraft treten, berichtete das Handelsblatt.

Weitere Informationen in Kürze

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.