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Mord in U-Boot - Erfinder Madsen zu lebenslanger Haft verurteilt 

Der dänische Erfinder Peter Madsen ist für den Mord an der Journalistin Kim Wall in seinem U-Boot zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Gericht schickte ihn am Mittwoch lebenslang ins Gefängnis. Es hält ihn für einen besonders brutalen Mörder und Sexualverbrecher.
Mord in U-Boot - Erfinder Madsen zu lebenslanger Haft verurteilt Quelle: Reuters

Für einen Mord in seinem U-Boot ist der Erfinder Peter Madsen in Dänemark zur Höchststrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Kopenhagen schickte ihn am Mittwoch lebenslang ins Gefängnis. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Madsen die schwedische Journalistin Kim Wall im vergangenen Sommer an Bord seines selbstgebauten U-Bootes "Nautilus" brutal gefoltert und getötet habe. Danach soll er die Leiche der 30-Jährigen zerteilt und sie ins Meer geworfen haben. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte die Richterin.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Dänemark im Durchschnitt rund 15 Jahre Gefängnis. Nach 12 Jahren kann bei der Königin eine Begnadigung beantragt werden. Nur wenige Gefangene bleiben tatsächlich bis zum Ende ihres Lebens hinter Gittern.

Die junge Journalistin Kim Wall war am 10. August 2017 für ein Interview mit dem in Dänemark bekannten Erfinder Madsen in seinem U-Boot auf den Øresund, die Meerenge zwischen Dänemark und Schweden gefahren. In der Nacht meldete ihr Freund sie als vermisst. Am nächsten Vormittag tauchte die "Nautilus" auf, sank dann aber. Die Retter fischten nur Madsen aus dem Wasser. Teile von Walls Leiche - Kopf, Torso, schließlich Beine und Arme - fand man in den kommenden Tagen und Wochen im Meer.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Madsen Wall im U-Boot fesselte und mit spitzem Werkzeug auf sie einstach. Dann schnitt er ihr womöglich den Kopf ab. Die genaue Todesursache konnte allerdings nicht festgestellt werden. Weil man Stichwunden unter anderem in den Geschlechtsteilen fand, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Madsen Sex-Fantasien auslebte. Der 47-Jährige dagegen beschrieb einen tragischen Unfall, bei dem Wall im U-Boot erstickt sei. Bis zum Schluss betonte er im Prozess, er habe sie nicht vorsätzlich getötet.

Vor Gericht kamen immer wieder auch grausame Details zu Tage. So wurden Videos von Hinrichtungen und Enthauptungen gezeigt, die auf einer von Madsens Festplatten gespeichert waren. Er sei vom Tod fasziniert gewesen und habe vom perfekten Verbrechen geträumt, sagten Zeugen aus.

Der Anwalt von Madsen bestätigte gegenüber Medien, dass er Berufung gegen das Urteil einlegen werde. Zudem zeigte sich der Anwalt Madsens entrüstet gegenüber der Behauptung des Staatsanwalts, dass Madsen in der nächsten Instanz versuchen könnte Zeugen für sich zu beeinflussen.

Nach einem gerichtlichen Entscheid unterliegt Madsen bis auf Weiteres der Brief- und Besuchskontrolle.

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(rt deutsch/dpa)

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