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Facebook-Zensur von RT-Tochterfirma Redfish: Seite wieder online – unter strikten Einschränkungen

Nach der vorläufigen Löschung der Facebook-Seite des RT-Tochterunternehmens Redfish – wegen angeblichen Verstoßes gegen die "Gemeinschaftsstandards" – ist jene wieder online, doch unter einer neuen Internetadresse und strikten Einschränkungen.
Facebook-Zensur von RT-Tochterfirma Redfish: Seite wieder online – unter strikten Einschränkungen© @ screenshot Facebook

Das US-Online-Netzwerk Facebook hat das Konto des RT-Tochterunternehmens Redfish wieder online gestellt. Doch die URL des Kontos wurde geändert. So heißt jetzt etwa die URL "redfishstream1" statt der vorherigen "redfishstream". 

Das RT-Tochterunternehmen, ein preisgekröntes Projekt für digitale Beiträge mit Sitz in Berlin, hat auf seiner Facebook-Seite mehr als 830.000 Follower. Doch jene, die das Konto unter der alten Internetadresse als Lesezeichen auf dem Computer hinzugefügt haben, kommen durch diese Änderung nun nicht auf das neue Konto, sondern weiterhin auf einen nicht funktionierenden Link. Durch diese Änderung erreicht die Redfish-Seite viel weniger Menschen.

Zudem wurde das Redfish-Konto mit strikten Einschränkungen belegt. Die sogenannten Verstöße (Strikes), die festgestellt worden seien, sind noch aktiv. Dies bedeutet, dass die Facebook-Seite jederzeit wieder gelöscht werden kann, wenn das Online-Netzwerk einen neuen Verstoß feststellen sollte.

Das Facebook-Konto des Unternehmens wurde am Freitag nach einem kürzlich veröffentlichten faschismuskritischen Beitrag gesperrt. Der Strike für das auf dem Kopf stehende Foto des italienischen Diktators Benito Mussolini, der zur Sperrung führte, ist nicht der einzige, den die US-Plattform in diesem Jahr an Redfish vergeben hatte. Im Januar nahm Facebook einen Beitrag herunter, der historische Bilder von Insassen des Todeslagers Auschwitz zeigte, die nach der KZ-Befreiung aufgenommen worden waren. Redfish hatte sie zum Gedenken an den Internationalen Holocaust-Gedenktag veröffentlicht.

Als Begründung für die Löschung der Seite führte Facebook Verstöße "gegen die Gemeinschaftsstandards" an. So wurden vom US-amerikanischen Social-Media-Riesen die im Januar veröffentlichten historischen Bilder von Holocaust-Überlebenden etwa als Verstoß gegen die Standards für "Nacktheit und sexuelle Aktivitäten" gekennzeichnet.

Im Journalismus gehe es "um den Kontext", teilte gestern der Generalsekretär der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) Anthony Bellanger zum Vorgehen von Facebook mit. "Wenn Bilder von Gefangenen, die während des Zweiten Weltkriegs von den Nazis inhaftiert wurden, entfernt werden, weil sie angeblich gegen Nacktheitsrichtlinien verstoßen, dann sind die Algorithmen von Facebook nicht zweckmäßig." Und wenn sie aus politischen Gründen entfernt worden seien, "dann gibt es ernsthafte Bedenken, dass ein nicht rechenschaftspflichtiges Privatunternehmen wie Facebook entscheiden kann, welche politischen Ansichten es zulässt und welche es zensiert", so Bellanger weiter. Das sei ein "gefährlicher Weg und kann die Medienfreiheit untergraben".

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