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Bundesregierung ermahnt Simbabwe: "COVID-19 nicht benutzen, um Freiheitsrechte einzuschränken"

Der deutsche Botschafter in Simbabwe hat die Corona-Maßnahmen in dem südafrikanischen Land kritisiert. Unter anderem erklärte er: "COVID-19 darf nicht als Ausrede benutzt werden, um die fundamentalen Freiheiten der Bürger einzuschränken." RT fragte auf der BPK nach den Hintergründen.
Bundesregierung ermahnt Simbabwe: "COVID-19 nicht benutzen, um Freiheitsrechte einzuschränken"

Dr. Thorsten Hutter, seines Zeichens Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Simbabwe, hat gemeinsam mit seinen Kollegen aus Kanada, Norwegen, den USA, der Niederlande, Polen und Großbritannien die Regierung des südafrikanischen Landes ermahnt, die Rechte der Bürger nicht im Namen der Corona-Krise einzuschränken:

COVID-19 darf nicht als Ausrede benutzt werden, um die fundamentalen Freiheiten der Bürger einzuschränken.

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RT wollte auf der Bundespressekonferenz (BPK) von der Bundesregierung wissen, wieso angesichts von weltweiten Grundrechtseinschränkungen, auch in Deutschland, ausgerechnet mit dem Finger auf ein Entwicklungsland wie Simbabwe gezeigt wird. 

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte daraufhin:

Mir ist der konkrete Sachverhalt in Simbabwe nicht bekannt. Ich würde spontan vermuten, dass es sich um eine Frage der Verhältnismäßigkeit handelt. 

Die in der BPK angesprochene Nachlieferung ging RT Deutsch am 1. September zu: 

Der Geschäftsträger der deutschen Botschaft in Harare hat sich in einem gemeinsamen Statement mit seinen Amtskollegen der Vertretungen Kanadas, Polens, der Niederlande, Norwegens, Großbritanniens und der USA besorgt gezeigt über die politische, wirtschaftliche und gesundheitliche Situation des Landes. Die Vertreter der Staaten unterstreichen in ihrem Statement, dass sie Simbabwe solidarisch im Kampf gegen COVID-19 zur Seite stehen. Gleichwohl weisen sie darauf hin, dass fundamentale Rechte wie die Freiheit der Presse, freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gewahrt bleiben müssen.
 

Das gesamte Statement finden Sie hier: 

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