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UN-Expertenbericht: Ermordung von Soleimani war völkerrechtswidrig

Am Dienstag wird dem UN-Menschenrechtsrat ein Untersuchungsbericht zum US-Drohnenangriff vom 3. Januar auf einen Fahrzeugkonvoi in Bagdad vorgelegt, bei dem der iranische Generalmajor Qassem Soleimani und neun weitere Menschen ums Leben kamen.
UN-Expertenbericht: Ermordung von Soleimani war völkerrechtswidrigQuelle: AFP © Ahmad al-Rubaye

Bereits am Montag gab Agnes Callamard, UN-Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche oder willkürliche Exekutionen, erste Erkenntnisse ihrer Untersuchung des US-Drohnenangriffs vom 3. Januar in Bagdad bekannt. Dieser Angriff sei der erste bekannte Fall gewesen, bei dem sich ein Staat auf das Recht der Selbstverteidigung berief und mit einer Drohne einen Staatsvertreter in einem Drittland exekutierte.  

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte sie, dass die US-Regierung aber nicht überzeugend darstellen konnte, dass von dem iranischen Generalmajor Soleimani eine unmittelbare Bedrohung für die USA ausgehe, die einen solchen Angriff gerechtfertigt hätte. Deshalb sei die Ermordung Soleimanis auch eine Verletzung der Charta der Vereinten Nationen gewesen, meinte Callamard. In ihrem Bericht hielt sie fest:

Generalmajor Soleimani war für die iranische Militärstrategie und Umsetzung in Syrien und dem Irak verantwortlich. Aber durch das Ausbleiben einer unmittelbaren Lebensgefahr (für US-Soldaten (Anm.) war die von den USA eingeschlagene Vorgehensweise ungesetzlich. 

Die US-Regierung hatte anfänglich behauptet, dass Soleimani eine unmittelbare Bedrohung für US-Soldaten in Syrien und im Irak darstelle, indem er Angriffe auf US-Stützpunkte und Botschaften geplant habe, die kurz vor der tatsächlichen Ausführung stünden. In solch einem Fall sieht das Völkerrecht tatsächlich vor, dass sich ein Staat gegen diese Bedrohung verteidigen darf. Allerdings muss die unmittelbare Gefahr auch belegbar sein. 

Das konnte die US-Regierung aber laut der UN-Sonderbeauftragten nicht. Nachdem selbst US-Verteidigungsminister Mark Esper zugab, dass er persönlich keine spezifischen Beweise "gesehen" habe, wonach der iranische Generalmajor überhaupt irgendwelche Angriffe geplant habe, wechselte das Weiße Haus in Washington die Strategie. 

Bei einer Rede bei der "Hoover Institution on War, Revolution, and Peace", einer Denkfabrik an der renommierten Stanford University, sprach Außenminister Mike Pompeo nicht mehr von einer unmittelbaren Gefahr, sondern davon, dass dieser Mord Teil einer "größeren Strategie" gewesen sei. Die USA haben damit das Ziel zur "Wiederherstellung der Abschreckung" verfolgt, sagte er. Und diese sei nicht nur auf den Iran beschränkt. 

Sonderberichterstatterin fordert Reform von Drohneneinsätzen

Die Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats sollen nach der Vorstellung des Berichts der Sonderbeauftragten darüber beraten, wie sie mit der Einschätzung umgehen sollen, dass sich die Welt an einem "kritischen Punkt" befinde, was die Nutzung von Drohnen angehe. Der UN-Sicherheitsrat handle nicht und die internationale Gemeinschaft stehe "absichtlich oder nicht" nur ruhig an der Seitenlinie, kritisierte Agnes Callamard. 

Ihr Bericht soll die Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats dazu bringen, über mögliche Konsequenzen des völkerrechtswidrigen Angriffes vom 3. Januar durch die USA zu diskutieren und auch eine breitere Diskussion darüber anregen, wie Drohnen in Zukunft eingesetzt werden sollen. 

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