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Kurzzeit-Ministerpräsident: Kemmerich stünden etwa 93.000 Euro zu, er will wohl darauf verzichten

FDP-Politiker Kemmerich kündigte nach rund 24 Stunden im Amt des Ministerpräsidenten von Thüringen an, sich vom Posten zurückziehen zu wollen. Trotz der kurzen Regierungszeit stehen ihm üppige Bezüge zu. Aus der FDP hieß es, Kemmerich werde darauf verzichten.
Kurzzeit-Ministerpräsident: Kemmerich stünden etwa 93.000 Euro zu, er will wohl darauf verzichtenQuelle: AFP © Jens Schlueter

Heftige Kritik und Proteste folgten auf die Wahl des FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen. FDP-Chef Christian Lindner eilte am Donnerstag nach Erfurt und bewog seinen Parteikollegen zum Rückzug vom Posten des Regierungschefs – nach gerade einmal 25 Stunden im Amt. Aus formellen Gründen reichte Kemmerich am Freitag noch nicht seinen sofortigen Rücktritt ein, doch bis Ende Februar soll eine Amtsübergabe stattfinden. Trotz der kurzen Zeit im Amt stehen dem 54-jährigen Unternehmer üppige Bezügen zu.

Februar-Gehalt und Übergangsgeld für sechs Monate: 93.005,07 Euro

Laut einem Bericht des RedaktionsNetzwerk Deutschland sollte der FDP-Politiker für den Monat Februar seine vollen Bezüge als Ministerpräsident erhalten. Demnach betrage das Grundgehalt 16.617,74 Euro brutto im Monat, dazu käme ein Familienzuschlag in Höhe von 153 Euro und die Dienstaufwandsentschädigung von 766 Euro. Zusammen ergibt das 17.536,74 Euro.

Zudem habe Kemmerich laut Bericht auch Anspruch auf Übergangsgeld mit Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Für die ersten drei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt stünde ihm das Gehalt samt Familienzuschlag in voller Höhe zu, für drei weitere Monate die Hälfte dieser Bezüge. Zusammen würde das 75.468,33 Euro ergeben. Zusammen mit dem Februar-Gehalt würde der 54-Jährige für seine kurze Amtszeit als Ministerpräsident Thüringens wohl mindestens 93.005,07 Euro bekommen.

Doch im Laufe des Tages informierte die FDP-Fraktion per Mitteilung, dass Kemmerich auf alles, was über sein bisheriges Gehalt als Abgeordneter des Landtags hinausgehe, verzichten werde. Zunächst werde geprüft, ob er die Annahme der Zahlungen verweigern könne. Alternativ solle der überschüssige Betrag gespendet werden, etwa an die Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

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