Deutschland

Thüringen: Ramelow scheitert auch im zweiten Wahlgang

Thüringens amtierender Regierungschef Bodo Ramelow hat bei der Wahl zum Ministerpräsidenten auch im zweiten Durchgang nicht genügend Stimmen für eine weitere Amtszeit erhalten. Auf Ramelow entfielen 44 Stimmen, die absolute Mehrheit liegt bei 46.
Thüringen: Ramelow scheitert auch im zweiten WahlgangQuelle: www.globallookpress.com

Der Linke-Politiker, der mit SPD und Grünen eine Minderheitsregierung bilden will, verfehlte bei der Abstimmung im Landtag in Erfurt am Mittwoch die absolute Mehrheit. Auch der von der AfD aufgestellte parteilose Gegenkandidat Christoph Kindervater scheiterte klar. Die Entscheidung fällt nun in einem dritten Wahlgang.

Auf Ramelow entfielen 44 Stimmen, Kindervater bekam 22 Stimmen. Es gab 24 Enthaltungen bei insgesamt 90 abgegebenen und gültigen Stimmen. Die absolute Mehrheit liegt bei 46 Stimmen.

Ramelow erhielt zwei Stimmen mehr als sein geplantes Bündnis Sitze hat. Kindervater bekam genauso viele Stimmen wie die AfD über Mandate verfügt.

Im ersten Wahlgang hatten 43 Abgeordnete Ramelow ihre Stimme gegeben, Kindervater bekam 25 Stimmen. Vor dem entscheidenden dritten Durchgang, bei dem die einfache Mehrheit ausschlaggebend ist, wurde der Abstimmungsprozess auf Antrag der AfD erneut unterbrochen.

Ramelow ist bereits seit 2014 Regierungschef des Freistaats und war der erste Ministerpräsident der Linken in Deutschland. Obwohl Ramelows Linke mit 31 Prozent die Wahl im Herbst 2019 klar gewonnen hatte, ging die Mehrheit der bisherigen Regierung von Linke, SPD und Grünen verloren. Dennoch will Rot-Rot-Grün in einer von Ramelow angeführten Minderheitsregierung die Arbeit fortsetzen.

Mehr zum ThemaThüringen: Rot-rot-grüne Minderheitsregierung rückt näher

(dpa/rt)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.