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Hamburger Gericht erlaubt Vollverschleierung 16-Jähriger – Schulbehörde scheitert mit Beschwerde

Das Hamburger Gericht erlaubte einer 16-jährigen Schülerin das Tragen eines Niqab im Unterricht. Die Schulbehörde scheiterte mit einer Beschwerde dagegen. Nun soll Gesichtsverschleierung per Gesetzesänderung verboten werden. In Schleswig-Holstein verhinderten die Grünen ein Verbot.
Hamburger Gericht erlaubt Vollverschleierung 16-Jähriger – Schulbehörde scheitert mit BeschwerdeQuelle: AFP © Frank Perry

Die 16-Jährige besucht seit August eine Berufsschule im Hamburger Stadtteil Hammerbrook. Die Tochter einer deutschen Mutter und eines ägyptischen Vaters macht eine Ausbildung zu Einzelhandelskauffrau. Doch während des Unterrichts musste sie in einem Nebenraum sitzen, da sie mit einem sogenannten Niqab in die Schule kam. Es ist ein schwarzer Schleier, der nur einen schmalen Sehschlitz freigibt. Die Einrichtung hatte das Niqab-Tragen verboten. Gestattet sind jedoch Kopftücher sowie Burkinis im Schwimmunterricht.

Die Schulbehörde hatte angeordnet, dass die Schülerin im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Doch die Mutter der 16-Jährigen ging gegen die Anweisung vor. Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht bekam sie im Eilentscheid Recht. Ihr Anwalt sagte gegenüber dem NDR, die Berufsschule habe nur versucht, der 16-Jährigen den Schleier auszureden, statt Unterrichtsmaterialien auszuteilen oder ihr Aufgaben mitzugeben, um sie zu Hause zu beschulen.

Hamburger will nun Schulgesetz ändern

Die Stadt ging gegen das Urteil vor das Oberverwaltungsgericht, doch ihre Beschwerde wurde zurückgewiesen. In der Begründung heißt es: Hamburgs Schulgesetz sehe keinerlei Verbot der Vollverschleierung vor. Die Behörde könne das nicht herleiten aus der bloßen Pflicht der Eltern, ihre Kinder zum Unterricht zu schicken. 

Am Montag kam nun die Ankündigung des Schulsenators Ties Rabe (SPD), so schnell wie möglich das Hamburger Schulgesetz zu ändern.

In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren", erklärten der SPD-Politiker. "Deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist."

Pädagogische Prozesse basierten auf der "Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander", betonte Rabe vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Dies funktioniere nur, "wenn auch Mimik und Gestik in die Kommunikation mit einbezogen werden."

Auch Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank von den Grünen sprach sich für eine Änderung des Schulgesetzes und ein Verbot von Vollverschleierung wie Burka und Niqab aus. In der Hansestadt regiert seit 2015 ein rot-grüner Senat.

Grüne verhindern Verbot von Vollverschleierung an Unis in Schleswig-Holstein 

Im benachbarten Schleswig-Holstein verhinderten jedoch gerade die Grünen ein Vollverschleierungsverbot an Universitäten im Land. Die Diskussion hat ein Fall von der Kieler Uni angestoßen. Vor rund einem Jahr war eine Studentin der Agrarwissenschaften vollverschleiert zu den Vorlesungen an der Christian-Albrechts-Universität erschienen. Zuvor war sie zum Islam konvertiert. Das Uni-Präsidium erließ Ende Januar 2019 ein Verbot, wonach das Tragen von Burka und Niqab in Lehrveranstaltungen und bei Beratungsgesprächen untersagt sei. Der Uni-Campus war vom Verbot jedoch ausgeschlossen.

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte den Beschluss und kündigte zugleich eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern auch in den Schulen an. Doch die Fraktion der Grünen lehnte nun einem Bericht der Welt zufolge das Verbot einstimmig ab. Ganz im Gegensatz zu den Koalitionspartnern CDU und FDP, die sich beide dafür ausgesprochen hatten.

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