Deutschland

Keine Widerpruchslösung: Bundestag lehnt Spahn-Vorschlag ab

Es geht um die Klärung einer sensiblen Frage: Der Bundestag hat die Einführung einer "doppelten Widerspruchslösung" für Organspenden klar abgelehnt. Der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn fand Im Parlament am Donnerstag keine Mehrheit.
Keine Widerpruchslösung: Bundestag lehnt Spahn-Vorschlag abQuelle: Reuters © Annegret Hilse

Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab, dieses Prinzip umzukehren. Sie hatte eine "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte - außer man widerspricht. Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, 3 enthielten sich.

Damit sollte im Parlament nun über einen zweiten Entwurf abgestimmt werden, den eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping eingebracht hat. Sie schlägt vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen. Dabei soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9.000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organsspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2.995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben - vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen.

(rt deutsch/dpa)

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