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BPK: Wieso erfolgte Ausweisung russischer Diplomaten ohne vorheriges Rechtshilfegesuch?

Am 20. Dezember war bekannt geworden, dass die Bundesregierung russische Diplomaten mit Verweis auf "fehlende Kooperationsbereitschaft" ausgewiesen hatte, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein offizielles Rechtshilfegesuch an Russland gestellt worden war. RT hakte nach.
BPK: Wieso erfolgte Ausweisung russischer Diplomaten ohne vorheriges Rechtshilfegesuch?Quelle: RT

Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen von der Linksfraktion hatte am 18. Dezember eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zum zeitlichen Ablauf der angeblich erfolglosen Bemühungen der deutschen Seite um Ermittlungsunterstützung durch die Russische Föderation gestellt. Die im Protokoll der Sitzung des Bundestages am 18. Dezember vorliegende schriftliche Beantwortung dieser Frage (Nr. 10 auf Seite 96 von 110) ergab Erstaunliches.

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Während die Ausweisung der russischen Diplomaten bereits lautstark am 4. Dezember verkündet wurde, erfolgte das erste justizielle Rechtshilfeersuchen an Russland erst zwei Tage nach Ausweisung der Diplomaten, wie der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer auf Nachfrage der Linksfraktion im Bundestag einräumen musste: 

Für den Bereich der justiziellen Rechtshilfe kann ich Ihnen mitteilen, dass das erste justizielle Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin am 6. Dezember 2019 und das zweite am 10. Dezember 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation übersandt worden ist.

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RT-Redakteur Florian Warweg wollte auf der aktuellen Bundespressekonferenz am 23. Dezember wissen, ob die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Ausweisung der russischen Diplomaten Kenntnis darüber hatte, dass es keinerlei justizielle Rechtshilfeersuchen an russische Behörden um Mitwirkung bei der Aufklärung des Mordes an dem georgischen Staatsbürger Selimchan Changoschwili gegeben hatte und wieso die Öffentlichkeit wochenlang über diese Tatsache nicht informiert worden war. 

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