Deutschland

Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

Clemens K. unterrichtete an einer Oberschule in Oberhavel, bis er seinen Schülern seine rechtsradikalen Tätowierungen präsentierte. Ihm wurde gekündigt. Seither ist ein Rechtsstreit entbrannt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, die Kündigung sei unwirksam.
Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksamQuelle: Reuters © Thomas Peter

Bei den Schülern der Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) soll Clemens K., der als Quereinsteiger an der Schule tätig war, beliebt gewesen sein. Als Rechtsradikaler sah er sich nie. Im Juli vergangenen Jahres entblößte er während eines Sportfestes seinen Oberkörper. Diesen zierten Tätowierungen mit der Aufschrift "Meine Ehre heißt Treue" und die Symbole "Wolfsangel" sowie "Schwarze Sonne".

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung des ehemaligen Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Vor Gericht könnten jedoch nur diejenigen Gründe geprüft werden, die dem Personal- oder Betriebsrat zuvor mitgeteilt worden sind, sagte Gerichtssprecher Martin Dreßler. Das LAG hat gegen die Entscheidung eine Revision nicht zugelassen.

Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe der Lehrer an der Oberschule in Hennigsdorf dennoch nicht, teilte das Gericht weiter mit. Das Land Brandenburg hatte den Mann ein weiteres Mal entlassen. Eine Entscheidung darüber stehe noch aus.

Das Land hatte dem Lehrer im Februar fristlos gekündigt. Begründet wurde die Kündigung nach Gerichtsangaben damit, dass der Lehrer eine rechtsextreme Gesinnung aufweise und deshalb für den Schuldienst nicht geeignet sei. Das wurde dem Personalrat jedoch zuvor nicht mitgeteilt.

Dass der Mann seine Tattoos öffentlich gezeigt hatte, sei dem Personalrat zwar mitgeteilt worden, reiche jedoch für die Kündigung nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Der Lehrer hätte zuvor eine Abmahnung erhalten müssen. Das sei hier nicht geschehen.

(rt deutsch/dpa) 

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