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Deutschland weist zwei russische Botschaftsmitarbeiter aus

Die Bundesregierung hat zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Hintergrund ist die angeblich mangelnde Mitwirkung russischer Behörden bei der Aufklärung des Mordes im kleinen Tiergarten im August. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich gezogen.
Deutschland weist zwei russische Botschaftsmitarbeiter ausQuelle: www.globallookpress.com

Die Bundesregierung weist im Zusammenhang mit dem Mord im kleinen Tiergarten zwei russische Botschaftsmitarbeiter aus. Das Auswärtige Amt begründete diesen Schritt am Mittwoch mit der angeblich mangelhaften Mitwirkung der russischen Behörden bei der Aufklärung des Verbrechens:

Das Auswärtige Amt hat heute gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD) zwei Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin mit sofortiger Wirkung zu personae non gratae erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung darauf, dass die russischen Behörden trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen nicht hinreichend bei der Aufklärung des Mordes an Tornike K. im Berliner Tiergarten am 23.08.2019 mitgewirkt haben.

Diese Erwartung hat zuletzt Staatssekretär Michaelis gegenüber Botschafter Netschajew am 20.11.2019 in einem Gespräch im Auswärtigen Amt formuliert. Die russische Seite hat dessen ungeachtet die Aufforderung der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung wie in den vorangegangenen Monaten dilatorisch gehandhabt.

Eine ernsthafte und unverzügliche Mitwirkung der russischen Behörden bleibt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin geboten, umso dringender vor dem Hintergrund, dass heute der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in diesem Fall mit der Begründung übernommen hat, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist.

Weitere Schritte in dieser Angelegenheit behält sich die Bundesregierung im Licht der Ermittlungen vor.

Der Bundesanwaltschaft erklärte ebenfalls am Mittwoch, die Ermittlungen in diesem Fall übernommen zu haben. In der Erklärung heißt es:

Es bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Tötung von Tornike K. entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist. Im Hinblick auf diesen mutmaßlichen politischen Hintergrund der Tat wurde die Schwelle zum Anfangsverdacht nunmehr überschritten, nachdem sich die neuesten Ermittlungsergebnisse mit den bislang vorliegenden Indizien zu einem Gesamtbild zusammengefügt haben.

Nach Informationen des Spiegel bestellte das Auswärtige Amt in Berlin am Mittwochmorgen den russischen Botschafter Sergej J. Netschajew ein, um ihm eine entsprechende Verbalnote zu übergeben.

In einer ersten Reaktion bewertete die russische Regierung die Ausweisung ihrer Botschaftsmitarbeiter als unfreundlichen Akt und kündigte eine entsprechende Reaktion an. Die Erklärungen der deutschen Stellen seien unbegründet und unfreundlich.

Alexej Tschepa, Vizevorsitzender des Auswärtigen Ausschusses in der russischen Duma, erklärte, dass die Ausweisung der russischen Diplomaten keine Auswirkung auf den anstehenden Gipfel im Normandie-Format haben werde. 

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