Deutschland

Innenministerium warnt vor Bürgerwehren: "Ansätze für rechtsterroristische Potenziale"

Bürgerwehren gibt es in fast allen Bundesländern. Das Innenministerium sieht den Übergang von der selbsternannten Bürgerwehr zu gewalttätigem Handeln als fließend an. Die Zahl der Mitglieder in Deutschland ist nicht bekannt. Juristisch bewegen sie sich in einer Grauzone.
Innenministerium warnt vor Bürgerwehren: "Ansätze für rechtsterroristische Potenziale"Quelle: Reuters © Thomas Peter

Die "Bürgerwehr" soll der Selbstschutz von Bürgern in einer Stadt sein. Dieser Zusammenschluss von Personen wird auch als Nachbarschaftspatroullie, oder Bürgerstreife bezeichnet. Ihren Ursprung hat sie als "Bürgergarde" im 19. Jahrhundert als militärische Einrichtung. In der Presse tauchte das Thema vermehrt im Zuge der Vorfälle in der Silvesternacht in Köln (2015/2016) auf. Hier wurden Frauen von einer größeren Gruppe Männer sexuell belästigt. 

Der Zusammenschluss von Bürgern, um Recht und Ordnung zu schaffen, wo der Staat vermeintlich versagt, ist juristisch bedenklich. Die Gründung selbst ist erlaubt, auch können Mittel zur Selbstverteidigung mitgeführt werden. Stellen sie einen Kriminellen, müssen die Personen jedoch auf das Eintreffen der Polizei warten. Setzt ein Mitglied der Bürgerwehr körperliche Gewalt ein, folgt eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ebenso strafbar machen sie sich, wenn sie sich als Polizei ausgeben. 

Das Innenministerium sieht in der Bürgerwehr die Verleitung zur Gewalt: 

(Der Übergang von der Bürgerwehr) hin zu einem eigenmächtigen Eintreten für Sicherheit und Ordnung abseits des staatlichen Gewaltmonopols oder gar hin zu einem gewalttätigen Handeln. 

Statt die versprochene Sicherheit zu liefern, verfolgten die Bürgerwehren ein anderes Ziel: 

Vielmehr sollen Fremde oder politische Gegner durch die Präsenz von rechtsextremistischen Bürgerwehren vor Ort gezielt eingeschüchtert werden. 

In einigen Bundesländern aber setzt die Polizei auf die Zusammenarbeit mit den Bürgerwehren, so auch in Hessen und Baden-Württemberg. Hier gibt es den "Freiwilligen Polizeidienst":

Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, insbesondere durch das Zeigen von Präsenz, Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung und vorbeugende Gespräche mit dem Bürger, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern.

Die Polizei weist darauf hin, dass es den Freiwilligen untersagt ist, in die persönliche Freiheit einer anderen Person einzugreifen oder Durchsuchungen durchzuführen. Im November letzten Jahres ging jedoch auch die NPD auf Streife, gekennzeichnet mit roten Warnwesten. Darauf war zu lesen: "Wir schaffen Schutzzonen". 

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, warnt: 

Es darf nicht hingenommen werden, dass aufgrund der öffentlichen Präsenz solcher Schlägertrupps Angstzonen für Andersdenkende oder Migranten entstehen. 

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