Deutschland

Auf Drängen von Berlin und Thüringen Thema im Bundesrat: Schwarzfahren bald keine Straftat mehr?

Bislang gilt, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis eine strafbare Handlung ist. Es droht eine Geldstrafe, selbst eine Freiheitsstrafe ist möglich. Nach dem Willen der Landesregierungen von Berlin und Thüringen könnte damit bald Schluss sein.
Auf Drängen von Berlin und Thüringen Thema im Bundesrat: Schwarzfahren bald keine Straftat mehr?Quelle: Reuters © Tobias Schwarz

Wird ein Fahrgast ohne einen gültigen Fahrausweis erwischt, wird zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 60 Euro verhängt. Auch eine nicht korrekte Entwertung eines Tickets kann diese Geldstrafe nach sich ziehen. Allerdings entscheiden die Verkehrsunternehmen darüber, ob es zu einer Anzeige kommt.

Nach Paragraph 265a, Abs. 1 des Strafgesetzbuches ist Schwarzfahren ein Straftatbestand wegen Beförderungserschleichen. Neben einer Geldstrafe droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: 

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

In Berlin sitzen derzeit rund 100 Menschen wegen Schwarzfahrens in Haft. Kritiker an der bisherigen Regelung sehen das Strafrecht nur als letztes Mittel. Im Bezug auf das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrausweis sollte dies keine Anwendung finden. Statt einer Straftat sollte es sich dabei "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Eine Haftstrafe würde dann nur als Beugehaft bei Zahlungsverweigerung drohen. 

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) meint: 

Schwarzfahren heißt faktisch, sich von den andern das Ticket bezahlen zu lassen. Das ist unsolidarisches Fahren zulasten der Gemeinschaft. Es ist aber keine Straftat. Es reicht ein angemessenes Bußgeld statt Knast.

Thüringen und Berlin hatten jüngst die Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens auf den Weg gebracht. Am Freitag wird dies Thema im Bundesrat sein. Kritik an dem Vorstoss kommt von den Berliner Verkehrsbetrieben. 

Ungefähr 3,5 Prozent der Fahrgäste von Bus und Bahn in Deutschland fahren ohne gültiges Ticket. Den Verkehrsunternehmen entsteht hierdurch Jahr für Jahr ein Schaden von rund einer Viertelmilliarde Euro.

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