Deutschland

Bundesregierung prüft Schutz von Kleinsparern vor Negativzinsen

Das Finanzministerium prüft derzeit, ob Kleinsparer von Negtivzinsen ausgenommen werden könnten. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte, Sparbeträge von bis zu 100.000 Euro vor Negativzinsen zu schützen. Dies aber müsste per Gesetz verboten werden.
Bundesregierung prüft Schutz von Kleinsparern vor NegativzinsenQuelle: Reuters © Tim Wimborne

Finanzminister Olaf Scholz will Kleinsparer schützen lassen:

Ich finde es keine gute Idee, wenn Banken Strafzinsen erheben für Guthaben auf Girokonten oder Tagesgeldkonten. Am besten wäre es, wenn die Banken das einfach lassen.

Die Negativzinsen entstehen etwa bei einem niedrigen positiven Zinsniveau. Zu unterscheiden sind hier Nominalzins, Rendite und Realzins. Liegt der Zinssatz unter null Prozent, wird der Nominalzins zu einem Negativzins. Übersteigt der Kurs eines Wertpapiers den Nominalzins, kommt es zu einer Negativrendite. Liegt die Rendite unter der Inflationsrate, hat dies negative Realzinsen zur Folge.

Die Interessenvertretungen der Spitzenverbände von Banken und Sparkassen sind gegen ein gesetzliches Verbot von Negativzinsen für die Kleinsparer:

Gesetzliche Verbote sind systemfremd, helfen den Kunden nicht weiter und können letztlich zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen.

Eine Umfrage zu den Sparmotiven der Deutschen im Frühjahr diesen Jahres ergab, dass die Mehrheit der Deutschen (je 53 Prozent) als Spargründe Altersvorsorge und Konsumanschaffungen wie beispielsweise einen Autokauf angab. Zwecks Kapitalanlage sparen nur 26 Prozent. Im europäischen Vergleich ist die Sparquote gesunken, in Deutschland aber auf über 17 Prozent gestiegen. Europaweit liegt sie bei unter zehn Prozent. Eingerechnet wird in Deutschland beim Statistischen Bundesamt die Rentenversicherung, nicht aber die Sozialabgaben.

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