Deutschland

Prozess um Messerattacke in Chemnitz: Neuneinhalb Jahre Haft für Angeklagten

Im August 2018 wurde in Chemnitz ein Deutscher erstochen. Am Donnerstag fiel das Urteil im Prozess gegen einen mutmasslichen Urheber der Tat. Das Chemnitzer Landgericht verurteilte den Syrer Alaa S. wegen Totschlags und Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft.
Prozess um Messerattacke in Chemnitz: Neuneinhalb Jahre Haft für AngeklagtenQuelle: Reuters

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf den Deutschen Daniel H. in Chemnitz ist ein 24 Jahre alter Angeklagter zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach den Syrer am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Nach 19 Verhandlungstagen war die Kammer davon überzeugt, dass Alaa S. am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hat. Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.

Der nun verurteilte Syrer hatte in der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. In einem am Dienstag ausgestrahlten Telefoninterview des ZDF-Magazins Frontal21 hatte er zwar seine Unschuld beteuert - diese Aussagen hatten nach Gerichtsangaben aber keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung durch die Kammer gewonnenen Erkenntnisse entscheidend, hatte es geheißen.

In seinem letzten Wort vor Gericht sprach sich der Angeklagte am Donnerstag für ein faires Urteil aus. "Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird und ein gerechtes Urteil gesprochen wird", ließ der Syrer durch einen Dolmetscher übersetzen.

Mehr zum Thema - Die Vorgeschichte von Merkels Chemnitz-Besuch – Eine Chronik

Die Verteidigung hatte kurz vor dem Urteil auf Freispruch plädiert. Verteidiger Frank Wilhelm Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt. "Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren", sagte er in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden, wo der Prozess aus Sicherheitsgründen stattfand. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem "marodierenden Mob" beeinflussen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

In der Folge der Messerattacke war es im vergangenen Jahr in Chemnitz zu massiven Protesten und vereinzelten Übergriffen durch Rechtsextreme und linksextreme Gegendemonstranten gekommen. Diese Ereignisse führten dazu, dass Chemnitz in den Mainstream-Medien als Sinnbild eines angeblich aufkommenden Rechtsextremismus galt, während das Tötungsverbrechen als Einzelfall dargestellt wurde.

Mehr zum Thema - Fake News zu Chemnitz: Es gab keine Hetzjagd

(rt deutsch/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.