Deutschland

Juristisches Nachspiel nach Holocaust-Leugnung in KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen

Ein Mann, der auf Einladung von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen im Jahr 2018 besuchte, steht nun vor Gericht. Ihm wird Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vorgeworfen. Er zweifelte die Verbrechen der Nationalsozialisten an.
Juristisches Nachspiel nach Holocaust-Leugnung in KZ-Gedenkstätte SachsenhausenQuelle: Reuters

Mehr als 200.000 Menschen waren im Konzentrationslager Sachsenhausen zwischen 1936 und 1945 inhaftiert. Im Jahr 1942 wurde dort ein Vernichtungslager eingerichtet. Hierzu gehörten eine Gaskammer, ein Krematorium sowie eine Genickschussanlage. Zehntausende wurden ermordet oder starben aufgrund der Haftbedingungen. Die SS nutzte das KZ zudem für Schulungszwecke. 

Eine Geldstrafe wollte der Beschuldigte nicht zahlen. Nun folgt ein Prozess vor dem Amtsgericht Neuruppin. Der Besucher, ein 69 Jahre alter Mann aus Baden-Württemberg, war Teil einer 17-köpfigen Gruppe, die auf Einladung der AfD-Fraktionschefin Alice Weidel im Juli 2018 die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen besucht hat.

Der Besucher fiel durch sein Verhalten und seine Aussagen auf. So relativierte er die Verbrechern der Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern und zweifelte an, dass es Gaskammern gegeben hat. Auch andere Teilnehmer der Gruppe störten die Führung durch den Gedenkort. Diese musste schließlich abgebrochen werden. 

RT Deutsch fragte nach dem Vorfall 2018 bei der AfD-Geschäftsstelle nach. Eine Stellungnahme blieb jedoch aus. Auch das Bundespresseamt, das die Reise organisiert hat, wollte sich nicht äußern: 

Wir dürfen uns hierzu nicht äußern. Ich muss sie an die AfD-Geschäftsstelle verweisen. 

Eine Mitverantwortung von Alice Weidel wies die AfD zurück. Sie gehörte nicht zu der Besuchergruppe. Laut Tagesspiegel sind die Ermittlungen gegen die störenden Besucher aufgrund der Vernichtung der Besucherliste durch das Bundespresseamt erschwert worden. 

Die Gedenkstätte Buchenwald zog Konsequenzen. AfD-Vertreter sind dort zu Gedenkveranstaltungen nicht mehr willkommen. Hierzu veranlassten auch Äußerungen, wie die des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke, im Hinblick auf die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. So forderte Höcke 2017 "eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Im Bezug auf das Berliner Holocaust-Mahnmal sagte er: 

Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.