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Generalbundesanwalt: Fünfzehnmal mehr Ermittlungen gegen Islamisten als gegen Rechtsextremisten

Seit Monaten wird die Gefahr des rechtsextremen Terrors beschworen. Nun legt der Generalbundesanwalt auf Anfrage der AfD Zahlen vor, nach denen die Behörde etwa fünfzehn mal öfter gegen mutmaßliche islamistische Terroristen ermittelt als gegen rechtsextreme.
Generalbundesanwalt: Fünfzehnmal mehr Ermittlungen gegen Islamisten als gegen RechtsextremistenQuelle: www.globallookpress.com

Der Generalbundesanwalt hat im laufenden Jahr bislang 231 neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terror eingeleitet. Solche Verfahren beschäftigen die Behörde mit Sitz in Karlsruhe damit deutlich häufiger als rechtsextremistische Taten (15 Verfahren) oder Linksextremismus (fünf Verfahren).

Das geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage mehrerer AfD-Abgeordneter im Bundestag hervor, die der dpa vorliegt. Die Zahlen spiegeln den Stand vom 10. Juli wider.

Damit setzt sich ein Trend der Vorjahre fort. Während es zwischen 2014 und 2016 jeweils weniger als hundert neue Verfahren zum islamistischen Terrorismus gab, stieg die Zahl im Jahr 2017 sprunghaft auf 1.048 und sank 2018 auf 884. Im gleichen Zeitraum gab es zum Rechts- oder Linksextremismus jeweils nie mehr als 15 neue Verfahren pro Jahr.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Justizausschusses Stephan Brandner erklärte, die Zahlen zeigten, dass der Schwerpunkt der Extremismus-Bekämpfung beim Islamismus liegen müsse:

Ich schließe daraus, dass, entgegen den offiziellen Verlautbarungen, eine Einwanderungswelle von mutmaßlichen islamistischen Terroristen stattgefunden hat, was bisher nicht ansatzweise problematisiert wurde.

In Medien und Justiz wird seit etwa einem Jahr der rechtsextreme Terror als übergroße Bedrohung präsentiert, während die islamistisch motivierte Kriminalität eher als Randphänomen dargestellt wird. Die neuen Zahlen der Bundesanwaltschaft lassen diesen Diskurs, der jede Kritik am Mainstream als "rechts" diffamierte und mit dem Rechtsextremismus verklammerte, in fragwürdigem Licht erscheinen. 

Der Generalbundesanwalt ist die oberste Strafverfolgungsbehörde im Bereich Staatsschutz, also bei politisch motivierter Kriminalität und Terrorismus. Auch für Spionage und Vergehen gegen das Völkerrecht ist er zuständig. Die Behörde ist weisungsgebunden und muss Anordnungen seiner vorgesetzten Behörde, des Bundesministeriums für Justiz, umsetzen – ein klarer Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Diese Weisungsgebundenheit gegenüber politischen Akteuren gilt auch als Ursache für die Auffälligkeiten in der Ermittlungsarbeit der Behörde etwa nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz oder im sogenannten NSU-Komplex.

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(dpa/rt deutsch)

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