Deutschland

"Oben ohne" im Strandbad – in Berlin unerwünscht?

Ein Berliner Strandbad untersagt einer Frau, sich "oben ohne" zu sonnen. Ein Einzelfall, ein Missverständnis? Möglicherweise zeigt der Fall, wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau durch die vermeintliche Toleranz gegenüber Minderheiten in Frage gestellt wird.
"Oben ohne" im Strandbad – in Berlin unerwünscht?Quelle: Reuters

Eine Frau bekam in der vergangenen Woche im Berliner Strandbad Plötzensee Probleme, als sie sich mit nacktem Oberkörper sonnte. Wie die Frau, deren Name mit Kristina K. angegeben wird, gegenüber dem Berliner Kurier erklärte, kam eine Schwimmmeisterin auf sie zu und forderte sie im Namen der Leitung des privat betriebenen Bades auf, das Oberteil ihres Bikinis anzulegen.

Als sie sich weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen, sei ein Security-Mitarbeiter auf sie zugekommen und hätte die Forderung in rüdem Ton wiederholt. Dieser habe erklärt, dass sich andere Badegäste von ihr belästigt fühlten. Sie habe geantwortet, dass in Deutschland Gesetze gälten, die alle zu respektieren hätten. Darauf habe der Mann geantwortet: "Ich scheiß auf eure Gesetze." Sie habe sich daraufhin angezogen und das Bad verlassen.

Gegenüber der Zeitung erklärte das privat betriebene Strandbad, dass es jedem Gast freistehe, den Strand mit nacktem Oberkörper zu betreten. Im konkreten Fall habe das jedoch zu "Irritationen" bei einer Familie geführt. Die zunächst getätigte Aussage, dass es sich um eine Familie "mit migrantischem Hintergrund" handelte, wollte das Bad später nicht wiederholen.

Man habe versucht zu vermitteln, später habe man erfolglos versucht, mit Frau K. Kontakt über Facebook aufzunehmen, um den Vorfall aufzuklären.

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In einem weiteren Artikel befasste sich der kriselnde Kurier mit der Gesetzeslage in dieser Frage. Kristina K. hatte sich auf geltende Gesetze und die Gleichberechtigung von Mann und Frau berufen. Tatsächlich ist die Rechtslage in Berlin nicht so eindeutig. In der Haus- und Badeordnung der Berliner Bäderbetriebe heißt es nur:

In den Schwimmbädern ist von allen Badegästen handelsübliche Badekleidung zu tragen wie z. B. Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini. Badehosen und Badeshorts dürfen maximal knielang sein.

Auf Nachfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe sprach sich die Innenverwaltung des Senats im Herbst 2018 indirekt gegen "oben ohne" aus:

Durch langjähriges Praktizieren haben sich allgemeine Gepflogenheiten hinsichtlich der Badebekleidung gesellschaftlich etabliert, wonach ein Mann beim Baden/Schwimmen in öffentlichen Bädern eine Badehose trägt und eine Frau einen Badeanzug oder Bikini, die jeweils die weibliche Brust bedecken.

Unter Berufung auf langjährige Praxis wird damit "oben ohne" für unstatthaft und der Burkini für statthaft erklärt. Tatsächlich ist das barbusige Sonnenbaden nicht nur in Berlin seit Jahrzehnten Alltag, ohne dass sich jemand darüber aufgeregt hätte. Mit der zunehmenden Präsenz von kulturell anders geprägten Minderheiten, hauptsächlich Muslimen, auch in den Bädern scheint sich das gegenwärtig zu ändern.

Die gegenwärtige Debatte verdeutlicht die Widersprüchlichkeit der verschiedenen Leitlinien politisch korrekten Denkens. Die Selbstbestimmung der Frau wird dabei tendenziell von der vermeintlichen Toleranz gegenüber Minderheiten in Frage gestellt. Die Stellungnahme des Senats wie auch der Vorfall im Strandbad Plötzensee lassen sich in diesem Sinne deuten.

In München ging eine ähnliche Diskussion zugunsten der bikinifreien Frauen aus. Vor einigen Wochen war es dort zum Eklat gekommen, als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Frauen an der Isar aufforderten, ihre Brust zu bedecken. Der Stadtrat beschloss Ende Juni eine Änderung der Badekleidungsverordnung, nach der nur noch das vollständige Bedecken der primären Geschlechtsorgane vorgeschrieben ist.

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