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Regierungssprecherin verurteilt "unverhältnismäßigen Polizeieinsatz in Moskau" und verdreht Fakten

Regierungssprecherin Ulrike Demmer eröffnete die heutige BPK mit einer Stellungnahme, in der sie die "unverhältnismäßige Polizeigewalt" bei nicht genehmigten Protesten in Moskau kritisierte. Dass sie es dabei mit den Fakten nicht so genau nahm, zeigten die Nachfragen.
Regierungssprecherin verurteilt "unverhältnismäßigen Polizeieinsatz in Moskau" und verdreht Fakten

Seit Wochen gibt es in Moskau Proteste. Hintergrund ist der Ausschluss mehrerer oppositioneller Kandidaten wegen mutmaßlicher Formfehler in der Listenaufstellung und Unterschriftensammlung für die Wahlen zum Stadtparlament am 8. September dieses Jahres. Die so teilweise ausgeschlossenen Oppositionellen betonen, dass ihnen "absurde Fehler" untergeschoben worden seien, und sprechen von "Manipulation" durch die lokale Wahlbehörde. 

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Die Kundgebung am letzten Samstag war von den Stadtbehörden nicht genehmigt worden. Sicherheitskräfte hatten das Gelände vor dem Gebäude der Moskauer Stadtregierung mit Bussen, Sattelkippern und Polizeiketten großräumig abgesperrt. 

An der nicht genehmigten Demonstration am 27. Juli sollen nach offiziellen Angaben 3.500 Personen teilgenommen haben. Wegen "Störung des öffentlichen Friedens" wurden nach Behördenangaben knapp 1.000 Menschen kurzzeitig festgenommen. Das Bürgerrechtsportal OWD-Info gibt eine etwas höhere Zahl an Festgenommen an.

Die Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration in Russland gilt allerdings nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Im Gegensatz zur Situation in der Bundesrepublik Deutschland etwa, wo die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration unter das Strafrecht fällt:

In Deutschland kann "die zuständige Behörde" nach Paragraph 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (auch Versammlungsgesetz genannt):

eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind. Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.

Im Falle der aktuellen Festnahmen in Moskau wurden die betroffenen Personen zur Feststellung der Personalien auf die Wache gebracht. Danach erfolgte die Verhängung einer Geldstrafe und die umgehende Freilassung.

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Die Regierungssprecherin erweckte aber durch ihre Darstellung und Forderungen – "Die Bundesregierung erwartet die rasche Freilassung der Festgenommenen" – den Eindruck, dass die Teilnehmer der nicht genehmigten Demonstration für längere Zeit im Gefängnis verschwinden, was jedoch in keiner Form der realen Faktenlage entspricht. Von der damit einhergehenden Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Landes ganz zu schweigen. Die Antworten der Sprecherin auf entsprechende Nachfragen von RT und Sputnik sprechen in ihrer Inkonsequenz mal wieder für sich: 

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