Deutschland

Plan des Gesundheitsministeriums: Masern-Impfpflicht auch für Asylbewerber und Tagesmütter

Ab 2020 soll für Kinder und Personal in Kitas und Schulen eine Impfpflicht gelten. Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen soll sie umfassen. Nun heißt es, die Impfpflicht soll auch auf Asylbewerber und Tagesmütter ausgeweitet werden.
Plan des Gesundheitsministeriums: Masern-Impfpflicht auch für Asylbewerber und TagesmütterQuelle: Reuters

Die Masern-Infektionen sollen drastisch eingedämmt bzw. ausgerottet werden. Deswegen soll eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen eingeführt werden. Dem Gesetzesplan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach soll die Verordnung ab dem 1. März 2020 gelten. Mit Bußen bis zu 2.500 Euro und einem Ausschluss vom Kita-Besuch will das Ministerium die Plicht durchsetzen. Zudem sollen sich auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen immunisieren lassen.

Laut einem Bericht der Bild am Sonntag soll die Pflicht nun auch auf Flüchtlingsheime und Tagesmütter ausgeweitet werden. Den Entwurf des "Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" soll Gesundheitsminister Spahn am Mittwoch ins Kabinett einbringen. Hiermit sollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung geschützt werden.

Wer sich oder seine Kinder nicht impfen lässt, gefährdet eben nicht nur sich selbst, sondern in einer offenen Gesellschaft auch andere", so Spahn.

Neue Asylbewerber müssten sich innerhalb von vier Wochen impfen lassen

So soll demnach der Nachweis für die Impfung der Kinder in den entsprechenden Einrichtungen bis zum Juli 2021 erbracht werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter in Schulen, Kitas und Flüchtlingsheimen. Demnach sollen die neu ankommenden Asylbewerber innerhalb von vier Wochen nach ihrer Ankunft den Nachweis ihrer Immunisierung vorlegen müssen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll demnach die Umsetzung der Regeln mit Aufklärungsmaßnahmen unterstützen und dafür zwei Millionen Euro jährlich bekommen.

Laut Bericht sieht der Entwurf außerdem vor, den Impfschutz bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zu erhöhen. "Daher soll der Öffentliche Gesundheitsdienst künftig wieder als freiwilliges Angebot für Kinder und ihre Eltern mehr Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Krankenkassen sollen das mitfinanzieren", sagte Spahn der Zeitung.

Ende Mai hatte das Europäische Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) mitgeteilt, das zwischen Januar 2016 und März 2019 in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum mehr als 44.000 Fälle von Masern gemeldet worden seien. Bereits seit den 1960er-Jahren gibt es aber wirksame Impfstoffe gegen Masern.

Nach den Zielsetzungen der Weltgesundheitsorganisation sollten Masern in der europäischen Region bereits bis 2000 eliminiert worden sein. Trotzdem ist Europa weiter weit davon entfernt, ein masernfreier Kontinent zu sein", sagte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. 

Kein Einzelimpfstoff gegen Masern in Deutschland verfügbar

Die Experten betonen stets, dass Impfraten von mehr als 95 Prozent erforderlich sind, um die Zirkulation von Masern zu verhindern. Aus einer Statistik des Robert-Koch-Instituts geht hervor, dass im Jahr 2017 insgesamt 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung erhalten hatten. Bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung betrug die Zahl hingegen etwas mehr als 93 Prozent. Die schlechtesten Quoten für die zweite Masernimpfung von Schulanfängern gab es demzufolge in Baden-Württemberg (89,1 Prozent) und im Saarland (90,5 Prozent).

In der ganzen Debatte verwiesen zuletzt die Kinderärzte auf ein entscheidendes Probleme: Ein Einzelimpfstoff, der allein gegen Masern schützt, ist in Deutschland derzeit nicht verfügbar. Es gibt lediglich die sogenannte Dreifach- oder Vierfachimpfung, bzw. gegen Masern wird zusammen gegen Mumps, Röteln und zum Teil auch gegen Windpocken geimpft.

Mehr zum Thema - RT Deutsch-Interview mit einem "impfkritischen Aufklärer"

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