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Gericht: Deutschland muss Frau und Kinder eines IS-Kämpfers zurückholen

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass die Bundesregierung Angehörige von einem IS-Kämpfer nach Deutschland zurückholen muss. Die Frau und drei Kinder im Alter von acht, sieben und knapp zwei Jahren befinden sich derzeit in einem Flüchtlingslager in Syrien.
Gericht: Deutschland muss Frau und Kinder eines IS-Kämpfers zurückholenQuelle: Reuters

Es ist das erste Urteil dieser Art gegen die Bundesregierung: Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückgeholt werden müssen. Mit dem Beschluss werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder und deren Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Berufung auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht"

Das Auswärtige Amt (AA) kann gegen die Eilentscheidung allerdings Beschwerde einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht neu entscheiden.

Der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt seit gestern vor und wird nun geprüft", sagte ein AA-Sprecher am Abend.

In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich "unmittelbar" auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht" berufen. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden, hieß es laut einem Bericht der Sender NDR und WDR und der Süddeutschen Zeitung. 

Laut dem Bericht sind die Kinder acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Das Auswärtige Amt hatte demnach argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus dem syrischen Flüchtlingslager al-Haul nach Deutschland zu helfen. Zudem habe das Amt vor Gericht argumentiert, dass die radikalisierten IS-Frauen wie ihre Männer ein großes Sicherheitsrisiko darstellen würden. In den kurdischen Lagern sollen dem Bericht zufolge Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft leben.

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Dem Bericht zufolge habe das Gericht aber die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, offen gelassen. Da in diesem konkreten Fall laut Bericht eine "isolierte Rückkehr" der Kinder nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden.

(rt deutsch/dpa)

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