Deutschland

Urteil im Fall Susanna: Täter ohne Emotion und Reue erhält lebenslängliche Gefängnisstrafe

Im Prozess gegen einen Iraker, der in Wiesbaden ein 14 Jahre altes Mädchen jüdischer Herkunft vergewaltigt und ermordet hat, wurde das Urteil gesprochen. Er wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Laut Gutachterin fehlt ihm jegliche Fähigkeit zu Empathie.
Urteil im Fall Susanna: Täter ohne Emotion und Reue erhält lebenslängliche Gefängnisstrafe Quelle: Reuters © Boris Roessler

Der Angeklagte Ali B. ist 22 Jahre alt und stammt aus dem Irak. Im Jahr 2016 stellte er mit seiner Familie in Deutschland einen Asylantrag, welcher abgelehnt wurde. Nach dem Mord an Susanna F. war er mit seiner Familie in den Nordirak geflüchtet, wo ihn die kurdischen Behörden festnahmen und an die Bundespolizei übergaben. Die Mutter der Getöteten war bei dem Prozess anwesend. Sie wird von der Schutzorganisation Weißer Ring seelisch und finanziell unterstützt. Ali B. bestreitet bis heute, Susanna F. vergewaltigt zu haben. 

Während des Prozesses zeigte er, laut Aussage der Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter, keinerlei Emotionen: 

Er hätte auch über die Zubereitung von Spargel sprechen können. 

Ali B. verfüge über ein frauenverachtendes Bild. Man könne nicht von einem traumatisierten Flüchtling sprechen, bei Ali B. handle es sich vielmehr um einen Schwergestörten. 

Am heutigen Mittwoch wurde in dem Prozess das Urteil gesprochen. Das Landgericht Wiesbaden verurteilte Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen; es wurde eine besondere schwere der Schuld festgestellt. 

Das Gericht folgte somit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die der Ansicht war, der 22 Jahre alte Iraker habe das Mädchen getötet, um die Vergewaltigung zu vertuschen. 

Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte als Motiv für den Mord an Susanna F. mitgeteilt, dass er "aufgrund von Verletzungen im Gesicht von Susanna, die in Folge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass sie die Polizei informieren werde", so der Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn. Der Geschlechtsverkehr sei, nach Aussagen von Ali B., im Einvernehmen mit Susanna F. erfolgt. 

In einem Gutachten wurde bestätigt, dass Ali B. unter einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen" leide und nicht empathiefähig sei. Der Verteidiger des Angeklagten Marcus Staffel sieht die Ursache hierfür im familiären Umfeld des Mörders:

Das heißt aber nicht, dass er kein Schuldbewusstsein hat.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte über den Fall gesagt:

Der Fall zeigt doch, wie wichtig es ist, dass die Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, schnell ihr Verwaltungsgerichtsverfahren bekommen und schnell wieder nach Hause geschickt werden können.

Das Mädchen verstarb am 22. Mai 2018 oder in der Nacht darauf. Am 6. Juni wurde ihre vergrabene Leiche in Wiesbaden-Erbenheim entdeckt. Im Rahmen des Prozesses kam auch eine  Ex-Freundin von Ali B. zu Wort. Über Deutschland habe dieser zu ihr gesagt: 

Hier kann man machen, was man will.

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