Deutschland

Patientenmörder Niels Högel zum zweiten Mal zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landgericht Oldenburg hat den Serienmörder und Ex-Pfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, was die vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
Patientenmörder Niels Högel zum zweiten Mal zu lebenslanger Haft verurteiltQuelle: www.globallookpress.com

Die Taten sprengten jegliche Grenzen, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann. Högel war wegen 100 Morden angeklagt. In 15 Fällen sprach das Gericht somit den Angeklagten frei. Högel selbst hatte 43 Taten gestanden.

Mit dem Urteil ging nach rund sieben Monaten ein Prozess zu Ende, der im In- und auch im Ausland große Beachtung fand. Högel, der unter anderem bereits 2015 wegen zweifachen Mordes an Patienten schon zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Dabei brachte er in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen Patienten mit verschiedenen Substanzen in lebensbedrohliche Lagen, um bei den Versuchen einer Reanimierung gegebenenfalls Lob von seinen Kollegen zu ernten. Viele Patienten überlebten das nicht.

Ein Gutachter hatte dem Ex-Pfleger Schuldfähigkeit attestiert, zugleich aber auffällige Persönlichkeitsstörungen festgestellt. Högel zeige Anzeichen von Störungen, diese seien aber nicht so ausgeprägt wie bei psychisch Kranken. Högel fehle es an Scham, Schuldgefühl, Reue und Empathie, hatte der psychiatrische Gutachter Henning Saß Ende April konstatiert.

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Am Mittwoch hatte sich Högel in seinen die Verhandlung abschließenden Worten bei den Angehörigen seiner Opfer entschuldigt. Er sprach von Reue und Scham. Es sei ihm während des Prozesses klar geworden, wie viel unendliches Leid er durch seine "schrecklichen Taten" verursacht habe.

Die Verteidigung hatte in 55 Fällen auf Mord plädiert, in 14 auf versuchten Mord und in 31 Fällen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen 97 Morde als erwiesen an. Nur in drei Fällen fehle es an hinreichenden Beweisen. (dpa)

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