Deutschland

Zentralrat der Jesiden will nicht wegen "Strafvereitelung" gegen Bundesregierung klagen

Der "Ezidische Frauenrat" stellt Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesinnenminister Horst Seehofer. Sie hätten sich der Strafvereitelung schuldig gemacht, da sie die Strafverfolgung deutscher IS-Kämpfer behinderten. Der Zentralrat der Jesiden distanziert sich von der Klage.
Zentralrat der Jesiden will nicht wegen "Strafvereitelung" gegen Bundesregierung klagen Quelle: Reuters © Ari Jalal

Die deutsche Regierung verweigert eine Rückholung der deutschen IS-Mitglieder aus kurdischen Gefängnissen, obwohl die kurdische Verwaltung in Nordsyrien dies zur Strafverfolgung in Deutschland angeboten hat. Daraufhin reichte der "Ezidische Frauenrat" Klage wegen Strafvereitelung gegen Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesinnenminister Horst Seehofer ein. Die Strafvereitelung ist in Paragraf 258 des Strafgesetzbuches festgelegt. 

Strafverteidiger Berthold Fresenius, der die Interessen des jesidischen Frauenrats vertritt: 

Durch die Verweigerung der Überstellung dem im Gewahrsam der Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien befindlichen deutschen Staatsbürger zur Strafverfolgung wird im Ergebnis die Bestrafung wenn nicht vereitelt, so jedenfalls erheblich verzögert. 

Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass jeder Fall einzeln geprüft werde. Der Zentralrat der Jesiden will sich der Klage nicht anschließen. 

In Deutschland bekannt wurde der Fall der Jesidin Aschwak Hatschi Hamid Talo. Aschwak stammt aus dem Nordirak. Beim Überfall auf ihr Dorf wurde sie, damals 15 Jahre alt, vom IS verschleppt und auf einem Sklavenmarkt an einen IS-Kämpfer verkauft. Nach ihrer Befreiung flüchtete sie nach Deutschland. Hier begegnete sie einem ihrer Peiniger. Den Behörden warf sie Untätigkeit vor. Aus Angst ging sie wieder in den Irak, bis sie erneut nach Deutschland zurückkehrte. Die Hauptsiedlungsgebiete der Jesiden sind im Nordirak und in Nordsyrien sowie in der südöstlichen Türkei. Im Irak und in Armenien sind sie als eine eigenständige ethnische Minderheit anerkannt. Ihre Religion ist monotheistisch und beruht nicht auf einer heiligen Schrift. Schätzungsweise 200.000 Jesiden leben in Deutschland. 

Der IS nahm Tausende Frauen der jesidischen Minderheit gefangen, die jesidischen Männer wurden zu Tausenden getötet. Für den IS sind Jesiden "Ungläubige". Die UN klassifizierte den Mord an den Jesiden als Völkermord. Dem Gesetzentwurf stimmten 38 zu, 58 lehnten ihn ab. Nach Schätzungen wurden 5.000 Jesiden getötet und 3.000 von ihnen, hauptsächlich Frauen und Kinder, versklavt. Von vielen fehlt bis heute jede Spur. Von 71 gefangenen IS-Kämpfern in kurdischen Gefängnissen gibt es 21 Haftbefehle der Bundesanwaltschaft aufgrund von IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen. 

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