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Doch nur ein "Junggesellen-Abschied"? – Wuppertaler "Scharia-Polizei" erneut vor Gericht

War es doch nur eine Art "Junggesellenabschied"? Die nächtliche Aktion mehrerer Männer, die 2014 in Wuppertal als sogenannte "Scharia-Polizei" für Aufsehen sorgten, beschäftigt wieder die Justiz. Den Angeklagten drohen bei Verurteilung zwei Jahre Haft.
Doch nur ein "Junggesellen-Abschied"? – Wuppertaler "Scharia-Polizei" erneut vor GerichtQuelle: www.globallookpress.com

Fünf Jahre nach dem Auftritt der selbst ernannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal will keiner der sieben Angeklagten über die nächtliche Aktion reden. Bei der vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordneten Neuauflage des Prozesses am Wuppertaler Landgericht schwiegen die zwischen 27 und 37 Jahre alten Männer zum Tatvorwurf und redeten am Montag nur über ihren bisherigen Werdegang. In erster Instanz waren sie vom Landgericht freigesprochen worden, doch der BGH hat das Urteil aufgehoben – und nun geht alles von vorn los.

Keine Sittenpolizei laut Verteidigung 

Immer wieder fällt bei den Verteidigern ein Begriff, der das Geschehen aus ihrer Sicht treffend beschreibt: "Junggesellenabschied". Für einen solchen hatte ein Zeuge das nächtliche Treiben der Salafisten im September 2014 gehalten - von denen fünf in Warnwesten mit dem Aufdruck "Shariah Police" durch Wuppertal gezogen waren. Keine Sittenpolizei sei da unterwegs gewesen, sondern eher ein ungewöhnlich kostümierter Missionierungstrupp. So wollen es die Anwälte verstanden wissen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Schließlich sei es "erklärtes Ziel" der radikalen Islamisten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die Scharia, also einen Staat nach islamischem Recht, zu ersetzen. Den Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Uniformverbot bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen.

Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen, etwa von Gewerkschaftern, hatten die Verteidiger argumentiert. Sie seien eben keine militante Uniformierung, auf die das Gesetz abziele.

Selbst gefilmt und ins Internet gestellt

Als Hausaufgabe hatte der BGH dem Landgericht aufgegeben, zu prüfen, ob die Aktion grundsätzlich dazu geeignet war, jemanden einzuschüchtern. Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt.

Genau diesen Film lässt das Gericht am Montag im Saal vorführen: Darin erscheint der am vergangenen Freitag nach knapp vierjähriger Haft auf freien Fuß gesetzte damalige Islamistenführer Sven L. Das Verfahren ausgerechnet gegen den mutmaßlichen Initiatoren der Scharia-Polizei war eingestellt worden – wegen weit schwererer Vorwürfe. Nun soll er am kommenden Freitag als Zeuge aussagen.

"Wir wollen Geschwister wiederfinden für den Islam", verkündet er in dem Film. Und: "Wir können nicht Polizei spielen, das ist verboten in diesem Land." Aber L. sagt auch: "Wir sind wie die Polizei: Wenn die durch gewisse Bezirke fahren, dann passiert da auch weniger." Und: "Scharia ist mehr als Hände abhacken."

In erster Instanz hieß es: "Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht"

Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Darauf waren die Regeln festgehalten, auf die die radikalen Muslime pochten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.

Die Empörung war groß. Vertreter von Bundes- und Landesregierung forderten Konsequenzen und die Härte des Gesetzes. Doch in der ersten Instanz kam der Vorsitzende Richter des Landgerichts zu dem Ergebnis: "Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht." Vier Verhandlungstage hat das Landgericht für die Neuauflage angesetzt. Den Angeklagten drohen maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe.

(rt deutsch/dpa)

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