Deutschland

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Seehofer: Proteste wegen rechtlicher Bedenken

Nach dem Willen des Bundesinnenministers Horst Seehofer sollen Abschiebungen schneller und vermehrt durchgeführt werden. Auch die Unterbringungen in normalen Haftanstalten ist vorgesehen. Das Bundeskabinett entschied sich heute trotz zahlreicher rechtlicher Bedenken für den Gesetzesentwurf.
"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Seehofer: Proteste wegen rechtlicher BedenkenQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Geflüchtete, die kein Bleiberecht mehr haben, werden künftig, nach dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Horst Seehofer, in normalen Haftanstalten statt in der Abschiebehaft untergebracht. Zudem soll die Zahl der Abschiebungen erhöht und der Zeitraum vom Entscheid bis zur Abschiebung verkürzt werden. Derzeit gibt es nach Zahlen des Bundesinnenminsteriums 236.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, darunter 180.000 Personen mit einem Duldungsstatus. Die Justizminister vieler Länder sind gegen das Gesetz, der Städte- und Gemeindebund dafür. 

Für Geflüchtete, die zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind, ist eine schnellere Abschiebung vorgesehen. Es drohen Bußgelder, Arbeitsverbot und Wohnsitzauflagen, wenn die Klärung der Identität behindert wird und notwendige Papiere nicht vorgebracht werden. Wird entschieden, dass eine Fluchtgefahr vorliegt, wird die Person in Haft genommen. Auch bei der Verweigerung einer Mitwirkung droht Haft. 

Das Bundesinnemnisterium fasst die Kernpunkte des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" zusammen: 

Kritik aus Union an Zugeständnissen gegenüber SPD 

Seehofer hatte auch vorgesehen künftig Flüchtlingshelfer mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu bestrafen. Allein die Warnung vor einer Abschiebung wäre damit unter Strafe gestellt worden.

Dieser Teil wurde jedoch aus dem Gesetz genommen, nachdem die SPD hier Druck ausübte. Auch gelöscht wurde der neue Status einer "Duldung light" für Asylbewerber, die eine Abschiebung verhinderten, indem sie täuschten oder sich nicht um einen Pass bemühten. Darauf einigte sich Seehofer gemeinsam mit Hubertus Heil und Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD. Die Union kritisiert diese Änderung. Ein Innenpolitiker der Union

Seehofer ist nicht mehr in der Lage, das fachlich-sachliche Minimum durchzusetzen. Ein Minister muss für seine Gesetze kämpfen. 

Der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) äußerte sich vor dem Beschluss in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium kritisch zu dem Gesetz und sieht hier "erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken".

Dabei verwies Biesenbach auf die Minderjährigen und Familien, die schließlich nicht in eine normale Haftanstalt gesteckt werden könnten. Auch der FPD-Fraktionsvize Stephan Thomae äußerte seine Bedenken diesbezüglich gegenüber der Augsburger Allgemeinen

Die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen wäre ein rechtswidriger Systembruch. 

Damit die Unterbringung in einer normalen Haftanstalt juristisch ermöglicht werden kann, will Horst Seehofer die Trennung von Strafhaft und Abschiebehaft zunächst für die kommenden drei Jahre aussetzen. Die Justizminister vieler Länder warnen vor Sicherheitsproblemen, die sich hieraus ergeben. 

Der DGB-Bundesvorstand auf Twitter: 

Sozialminister Hubertus Heil stellte heute darüber hinaus eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Neben den bisherigen Sachleistungen wird Alleinerziehende und Singles eine finanzielle Unterstützung von 150 Euro statt den bisherigen 135 im Monat gewährt. Ein Zugang zu Integrationskursen soll erleichtert werden, auch dann wenn die Chancen des Asylbewerbers auf ein Bleiberecht gering sind. 

Für Horst Seehofer ist das neue Gesetz ein "bitter notwendiger" Schritt für die Durchsetzung des Rechtsstaats. Besonders ungeklärte Identitäten stellten ein "zentrales Hindernis für die Durchsetzung der Ausreisepflicht" dar.  Im letzten Jahr scheiterten 31.000 Abschiebeversuche. Dass es für sein Vorhaben weiterer Haftplätze bedarf, sieht Seehofer nicht als Problem an. 

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