Deutschland

Affäre um Schmähgedicht: Böhmermann verklagt Merkel

Der Komiker Jan Böhmermann machte sich vor zwei Jahren in seiner Sendung über den türkischen Präsidenten Erdoğan lustig. Kanzlerin Merkel nannte seine Äußerungen damals "bewusst ehrverletzend". Jetzt zieht der Komiker die Kanzlerin vor Gericht.
Affäre um Schmähgedicht: Böhmermann verklagt Merkel© Screenshot: Youtube / Neo Magazin Royale

Der Fernsehkomiker Jan Böhmermann hat Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Kritik an seinem Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verklagt. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.

Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erläuterte der Sprecher. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht "bewusst ehrverletzend" sei.

Der ZDF-Satiriker hatte es am 31. März 2016 im Rahmen eines sechsminütigen Beitrags in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen. Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei, erklärte der Sprecher weiter.

Nach Einschätzung des Gerichtssprechers wird bereits am 16. April ein Urteil gefällt. Die Kanzlerin werde nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern durch ihren Rechtsanwalt Peter Raue vertreten werden.

Böhmermann hatte mit dem satirischen Gedicht "Schmähkritik" einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Merkel nannte das Gedicht damals "bewusst verletzend", wie Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu berichtete.

Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als "Fehler". Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre persönliche Bewertung etwas zähle, erklärte sie. 2017 drohte Böhmermann laut einem Medienbericht Merkel mit einer Klage.

Erdoğan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf "ehrverletzende" Verse des Gedichts gegen Erdoğan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten.

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(rt deutsch/dpa)

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